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23. November 2018

Ich habe bereits Prüfungen an einer anderen Hochschule und/oder in einem anderen Studiengang erbracht. Muss ich diese nochmals ablegen?

Vergleichbare Prüfungen (gleichwertig im Hinblick auf Inhalt, Umfang und Anforderungen), die an einer anderen Hochschulen und/oder in einem anderen Studiengängen abgelegt wurden, werden erlassen („anerkannt“ oder „angerechnet“) und müssen nicht nochmals im neuen Studiengang abgelegt werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zu stellen, der Antrag muss zu Beginn des Studiums gestellt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden sich auf unserer Internetseite zur Anrechnung von Prüfungsleistungen.

Falls Sie von der Universität Siegen an eine andere Hochschule wechseln, dann müssen Sie mit der neuen Hochschule anhand Ihrer Leistungsübersicht und der zugehörigen Modulbeschreibungen aus dem Modulhandbuch abklären, welche Prüfungen anerkannt werden.