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23. November 2018

Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen, um die Note zu verbessern?

Eine bestandene Prüfung kann in der Regel nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Ausnahmen:

  • rechtswissenschaftliche Klausuren im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht sowie im Masterstudiengang die Übung im Wettbewerbsrecht: Hier darf im Nachschreibetermin eine vorher im selben Semester bestandene Klausur zur Notenverbesserung wiederholt werden.
  • rechtswissenschaftlichen Seminare im Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsrecht: Hier können mehrere Seminare absolviert werden, wobei die beste Note zählt.
  • Masterstudiengänge HCI und Plurale Ökonomik: In diesen Studiengängen darf unter bestimmtren Voraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) EINE Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden.