{"id":264,"date":"2018-10-30T15:05:27","date_gmt":"2018-10-30T14:05:27","guid":{"rendered":"https:\/\/dekanatfakultaet3.wiwi.uni-siegen.de\/faq\/?page_id=264"},"modified":"2023-03-30T09:11:48","modified_gmt":"2023-03-30T07:11:48","slug":"anrechnungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/anrechnungen\/","title":{"rendered":"Anrechnungen"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"title\">Anrechnung von Pr\u00fcfungsleistungen<\/h1>\n<p>Pr\u00fcfungsleistungen, die<\/p>\n<ul>\n<li>in anderen Studieng\u00e4ngen an der Universit\u00e4t Siegen<\/li>\n<li>an anderen inl\u00e4ndischen Hochschulen\u00a0\u00a0 oder<\/li>\n<li>an inl\u00e4ndischen Berufsakademien \u00a0\u00a0 oder<\/li>\n<li>an ausl\u00e4ndischen anerkannten Hochschulen<\/li>\n<\/ul>\n<p>erbracht worden sind, werden (nur) auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Es gelten aber folgende Besonderheiten:<\/p>\n<ul>\n<li>Ist eine Studierende oder ein Studierender gleichzeitig in zwei Studieng\u00e4ngen, Studiengang A und Studiengang B, eingeschrieben und legt w\u00e4hrend dieser Zeit im Studiengang A eine Pr\u00fcfung ab, die eine Pflichtpr\u00fcfung im Studiengang B ist, dann erfolgt eine automatische Anerkennung im Studiengang B. Ist die betreffende Pr\u00fcfung im Studiengang B eine Wahlpflichtpr\u00fcfung, dann erfolgt eine Anerkennung nur, falls die bzw. der Studierende vor der Pr\u00fcfung eine entspreche Erkl\u00e4rung abgegeben hat, dass die Pr\u00fcfung im Studiengang B anerkannt werden soll.<\/li>\n<li>Zusatzleistungen, die in dem betreffenden oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, werden grunds\u00e4tzlicht nicht als regul\u00e4re Pflicht- oder Wahlpflichtpr\u00fcfungen anerkannt, da in diesem Fall keine Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Pr\u00fcfungsanforderungen gegeben ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auf Antrag werden auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen auch sonstige Kenntnisse und Qualifikationen anerkannt, falls diese Kenntnisse und Qualifikationen den Pr\u00fcfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.<\/p>\n<p>Es obliegt der antragstellenden Person, die erforderlichen Informationen \u00fcber die anzuerkennende Leistung bereitzustellen.<\/p>\n<h4>Die Pr\u00fcfungen wurden<\/h4>\n<div class=\"su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed\" data-scroll-offset=\"0\" data-anchor-in-url=\"no\"><div class=\"su-spoiler-title\" tabindex=\"0\" role=\"button\"><span class=\"su-spoiler-icon\"><\/span>im Rahmen eines Auslandsstudiums (eines im \u00fcbrigen regul\u00e4r an der Universit\u00e4t Siegen eingeschriebenen Studierenden) abgelegt.<\/div><div class=\"su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim\">\n<h2 class=\"title\">Anrechnung von Pr\u00fcfungsleistungen aus einem Auslandsstudium<\/h2>\n<p>Studierende der Universit\u00e4t Siegen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums Pr\u00fcfungen erbracht haben oder in Zukunft erbringen m\u00f6chten, die nach dem Auslandsaufenthalt angerechnet werden sollen, wenden sich sowohl vor dem Auslandsstudium zur Absprache \u00fcber die Anerkennungen wie auch nach dem Auslandsstudium zur Best\u00e4tigung der Absprache an den zust\u00e4ndigen Fachbeauftragten (s. <a class=\" cd_intlink\" href=\"https:\/\/www.wiwi.uni-siegen.de\/dekanat\/internationales\/kontakt.html?lang=de\"> Recognition of Courses<\/a>).<\/p>\n<p>Nach dem Hochschulstatistikgesetz m\u00fcssen Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums statistisch erfasst und ausgewertet werden. Tragen Sie daher Ihren Auslandsaufenthalt bitte in Ihr unisono-Konto ein; Anerkennungsantr\u00e4ge, die auf einem Auslandsaufenthalt basieren, werden erst dann bearbeitet, wenn der Auslandsaufenthalt eingetragen ist. Loggen Sie sich zur Erfassung Ihres Auslandsaufenthaltes mit Ihren Zugangsdaten im Campusmanagementsystem <a href=\"https:\/\/unisono.uni-siegen.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>unisono<\/em><\/a> ein. Unter \u201eMein Studium\u201c &gt; \u201eStudienservice\u201c finden Sie innerhalb der Personendaten den Link \u201eDaten f\u00fcr die Statistik erg\u00e4nzen\u201c. Folgen Sie diesem Link, um Ihren Auslandsaufenthalt einzugeben.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-4592 size-full\" src=\"https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Auslandaufnethalt-fuer-Statistik-erfassen-30.03.2023.jpg\" alt=\"\" width=\"1117\" height=\"522\" srcset=\"https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Auslandaufnethalt-fuer-Statistik-erfassen-30.03.2023.jpg 1117w, https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Auslandaufnethalt-fuer-Statistik-erfassen-30.03.2023-300x140.jpg 300w, https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Auslandaufnethalt-fuer-Statistik-erfassen-30.03.2023-1024x479.jpg 1024w, https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Auslandaufnethalt-fuer-Statistik-erfassen-30.03.2023-768x359.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1117px) 100vw, 1117px\" \/><\/p>\n<p>Einer anerkannten Leistung, die an einer anderen Hochschule abgelegt worden ist, wird in Ihrem unisono-Konto diese ausw\u00e4rtige Hochschule zugeordnet. Da die \u00dcbersetzung der Namen von Hochschulen nicht immer einheitlich ist, kann es manchmal Probleme bereiten, die betreffende Hochschule eindeutig zu identifizieren. Legen Sie daher, falls die Leistungen an einer ausl\u00e4ndischen Hochschule erbracht wurden, einen anabin-Ausdruck zu dieser Hochschule bei. Gehen Sie dazu auf die <a href=\"https:\/\/anabin.kmk.org\/anabin.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">anabin-Seite<\/a> der <em>Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen<\/em>. Klicken Sie in der linken Spalte auf &#8222;Institutionen&#8220; und im nachfolgenden Fenster auf &#8222;Suchen&#8220;. Suchen Sie die Hochschule, indem Sie ggf. das Land, den Ort und weitere Kriterien angeben bzw. ausw\u00e4hlen. Wenn Sie die Hochschule gefunden haben, klicken Sie auf das &#8222;+&#8220;-Zeichen links neben der Hochschule und anschlie\u00dfend auf das Symbol zum Drucken. Dabei muss der Abschnitt &#8222;Kontakt&#8220; ge\u00f6ffnet sein; die &#8222;Abschl\u00fcsse&#8220;, die an dieser Hochschule erzielt werden k\u00f6nnen, sind f\u00fcr die Anerkennung in der Regel nicht von Bedeutung.<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen &#8211; insbesondere wenn \u00c4nderungen gegen\u00fcber den urspr\u00fcnglichen Vereinbarungen auftreten &#8211; ist das <em>Learning Agreement<\/em> f\u00fcr Au\u00dfenstehende schwierig nachvollziehbar. Bitte nutzen Sie daher zur besseren Transparenz immer zus\u00e4tzlich zum <em>Learning Agreement<\/em> die <a class=\" cd_intlink\" title=\"Formulare\" href=\"https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/anrechnungen\/anerkennungsformulare\/\">Anerkennungsformulare<\/a> des Pr\u00fcfungsamtes. Sofern im Learning Agreement alle Anerkennungen best\u00e4tigt sind, kann in den Anerkennungsformularen der Bereich &#8222;Stellungnahme des Fachvertreters&#8220; leer bleiben.<\/p>\n<ul>\n<li>Drucken Sie bitte das Deckblatt (1. Seite) f\u00fcr Ihren Studiengang aus und f\u00fcllen dieses aus.<\/li>\n<li>Drucken Sie bitte weiterhin <strong>f\u00fcr jede einzelne Pr\u00fcfung<\/strong>, die anerkannt werden soll, die entsprechende Seite aus (die Pr\u00fcfungen sind nach den Modulen des jeweiligen Studienganges sortiert) und f\u00fcllen das Blatt aus. (Der Bereich &#8222;Stellungnahme des Fachvertreters&#8220; muss nur ausgef\u00fcllt werden, wenn die betreffende Anerkennung nicht im Learning Agreement best\u00e4tigt ist.)<\/li>\n<li>F\u00fcr nicht im Learning Agreement best\u00e4tigte Anrechnungen, lassen Sie sich auf den Antragsbl\u00e4ttern bitte vom Fachvertreter die inhaltliche Gleichwertigkeit best\u00e4tigen.<\/li>\n<li>Bitte geben Sie<br \/>\n&#8211; das Deckblatt des Antrages,<br \/>\n&#8211; die einzelnen Antragsbl\u00e4tter,<br \/>\n&#8211; das Learning Agreement (Kopie),<br \/>\n&#8211; die offizielle \u00dcbersicht (im Original) \u00fcber die abgelegten Pr\u00fcfungen (Leistungs\u00fcbersicht, Transcript of Records)<br \/>\nim Pr\u00fcfungsamt ab.<\/li>\n<li>Sie erhalten anschlie\u00dfend (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen) vom Pr\u00fcfungsamt einen schriftlichen Bescheid \u00fcber die Anerkennung; gleichzeitig werden die Anerkennungen in Ihr Studiengangskonto eingetragen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n<div class=\"su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed\" data-scroll-offset=\"0\" data-anchor-in-url=\"no\"><div class=\"su-spoiler-title\" tabindex=\"0\" role=\"button\"><span class=\"su-spoiler-icon\"><\/span>in einem anderen Studiengang (Neueinschreibung in einen Studiengang; Studiengangwechsel; Hochschulwechsel; zus\u00e4tzliches Studium)abgelegt.<\/div><div class=\"su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim\">\n<h2 class=\"title\">Anrechnungen nach einem Studiengang- und oder Hochschulwechsel<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Antrag auf Anerkennung von Pr\u00fcfungsleistungen verwenden Sie bitte die f\u00fcr Ihren Studiengang vorgesehenen Formulare (s. <a class=\" cd_intlink\" title=\"Formulare\" href=\"https:\/\/pafak3.wiwi.uni-siegen.de\/info\/anrechnungen\/anerkennungsformulare\/\">Tabelle<\/a>).<\/p>\n<ul>\n<li>Drucken Sie bitte das Deckblatt (1. Seite) aus und f\u00fcllen dieses aus.<\/li>\n<li>Drucken Sie bitte weiterhin <strong>f\u00fcr jede einzelne Pr\u00fcfung<\/strong>, die anerkannt werden soll, die entsprechende Seite aus (die Pr\u00fcfungen sind nach den Modulen des jeweiligen Studienganges sortiert) und f\u00fcllen das Blatt aus.<\/li>\n<li>Lassen Sie sich dann jeweils vom betreffenden Fachvertreter die inhaltliche Gleichwertigkeit best\u00e4tigen. Dabei kann der Fachvertreter weitere Unterlagen \u00fcber die Inhalte der zugeh\u00f6rigen Veranstaltungen (z.B. aussagekr\u00e4ftige Modulbeschreibungen, Veranstaltungsgliederungen, Skripte, etc.) fordern. <strong>Sofern es sich bei der abgelegten Pr\u00fcfung um eine Pr\u00fcfung handelt, die an der Fakult\u00e4t III der Universit\u00e4t Siegen abgelegt wurde und in genau derselben Form im neuen Studiengang zu erbringen ist, dann sind weder die Best\u00e4tigung des Fachvertreters noch inhaltliche Beschreibungen erforderlich.<\/strong><\/li>\n<li>Bitte geben Sie\n<ul>\n<li>das Deckblatt des Antrages,<\/li>\n<li>die unterschriebenen Gleichwertigkeitsbest\u00e4tigungen,<\/li>\n<li>die offizielle \u00dcbersicht \u00fcber die abgelegten Pr\u00fcfungen (Leistungs\u00fcbersicht, Transcript of Records), welche <em>alle<\/em> Pr\u00fcfungen, nicht nur die bestandenen, enth\u00e4lt,<\/li>\n<\/ul>\n<p>im Pr\u00fcfungsamt ab.<\/li>\n<li>Sie erhalten anschlie\u00dfend (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen) vom Pr\u00fcfungsamt einen schriftlichen Bescheid \u00fcber die Anerkennung; gleichzeitig werden die Anerkennungen in Ihr Studiengangskonto eingetragen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n<div class=\"su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed\" data-scroll-offset=\"0\" data-anchor-in-url=\"no\"><div class=\"su-spoiler-title\" tabindex=\"0\" role=\"button\"><span class=\"su-spoiler-icon\"><\/span>Hinweise zur Anrechnung von Studienzeiten<\/div><div class=\"su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim\">\n<h2>Hinweise zur Anrechnung von Studienzeiten<\/h2>\n<p>Falls Pr\u00fcfungen im Umfang von 15 Leistungspunkten (LP) oder mehr anerkannt werden, dann wird grunds\u00e4tzlich eine Studienzeit von 1 Fachsemester angerechnet (bei 45 LP oder mehr werden 2 Semester angerechnet; bei 75 LP 3 Semester usw.). Das gilt auch dann, wenn die\/der Studierende in der Zeit, in der die Leistungen, die anerkannt worden sind, beurlaubt war und daher die Fachsemester zun\u00e4chst nicht fortgez\u00e4hlt wurden. Dagegen werden keine zus\u00e4tzlichen Studienzeiten anerkannt, wenn die\/der Studierende in der Zeit, in der die Leistungen, die anerkannt worden sind, erbracht wurden, in demjenigen Studiengang, in dem die Leistungen angerechnet wurden, regul\u00e4r eingeschrieben war.<\/p>\n<p><u><strong>Beispiel 1:<\/strong><\/u><br \/>\nEine Studierende ist im SoSe 2017 im 4. Fachsemester eingeschrieben und l\u00e4sst sich (im Studierendensekretariat) f\u00fcr das WiSe 2017\/18 wegen eines Auslandsstudiums beurlauben, dadurch wird zun\u00e4chst die Anzahl der Fachsemester eingefroren, sodass die Studierende im WiSe 2017\/18 im 4. Fachsemester verbleibt. Nach der R\u00fcckmeldung f\u00fcr das SoSe 2018 erfolgt <em>zun\u00e4chst<\/em> eine automatische Einstufung in das 5. Fachsemester.<\/p>\n<p>Die Studierende stellt nun einen Antrag auf Anrechnung von Pr\u00fcfungsleistungen, woraufhin Pr\u00fcfungen aus dem Auslandsstudium im Umfang von 27 LP\u00a0 anerkannt werden. Die Studierende hat damit im WiSe 2017\/18 in einem erheblichen Umfang pr\u00fcfungsrelevante Leistungen f\u00fcr ihr Studium an der Universit\u00e4t Siegen erbracht, die auch angerechnet wurden; daher z\u00e4hlt das WiSe 2017\/18 als Studienzeit f\u00fcr das Studium, und f\u00fcr das SoSe 2018 erfolgt eine H\u00f6herstufung in das 6. Fachsemester. Eine solche H\u00f6herstufung kann auch r\u00fcckwirkend erfolgen.<\/p>\n<p><u><strong>Beispiel 2:<\/strong><\/u><br \/>\nWie Beispiel 1, jedoch hat sich die Studierende <strong>nicht<\/strong> f\u00fcr das WiSe 2017\/18 beurlauben lassen.<br \/>\nIn diesem Fall ist die Studierende im WiSe2017\/18 im 5. Fachsemester und im SoSe 2017 im 6. Fachsemester eingeschrieben. Es erfolgt nach der Anerkennung <strong>keine<\/strong> H\u00f6herstufung, da die Studierende, als sie die pr\u00fcfungsrelevanten Leistungen erbracht hat, regul\u00e4r an der Universit\u00e4t Siegen eingeschrieben war.<\/p>\n<p><u><strong>Beispiel 3:<\/strong><\/u><br \/>\nWie Beispiel 1 (die Studierende hat sich beurlauben lassen), jedoch werden Pr\u00fcfungen im Umfang von nur <strong>10 LP<\/strong> (statt 27 LP) angerechnet.<br \/>\nIn diesem Fall bleibt die Studierende im SoSe 2017 im 5. Fachsemester eingeschrieben. Es erfolgt nach der Anerkennung <strong>keine<\/strong> H\u00f6herstufung, da der Umfang der angerechneten Leistungen unerheblich (im Sinne der Regelung) war. Ma\u00dfgeblich ist hier die Anzahl der angerechneten Leistungspunkte, nicht die Anzahl der an der ausw\u00e4rtigen Hochschule erbrachten Leistungspunkte.<\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anrechnung von Pr\u00fcfungsleistungen Pr\u00fcfungsleistungen, die in anderen Studieng\u00e4ngen an der Universit\u00e4t Siegen an anderen inl\u00e4ndischen Hochschulen\u00a0\u00a0 oder an inl\u00e4ndischen Berufsakademien \u00a0\u00a0 oder an ausl\u00e4ndischen anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden (nur) auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. 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