Studium ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife (nicht zu verwechseln mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife) können Sie zu Bachelor-Studiengängen zugelassen werden, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums folgendes nachweisen :
- Nachweis der den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung,
- Nachweis der studiengangbezogenen fachlichen Eignung.
Die ausführlichen Regelungen finden Sie hier. Die Bestimmungen zum Nachweis der Allgemeinbildung gelten (im wesentlichen) für alle Studiengänge an der Universität Siegen. Für Informationen über den Nachweis der studiengangbezogenen fachlichen Eignung wählen Sie zunächst die Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht und anschließend den gesuchten Studiengang (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik oder Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht) aus.
Die Klausuren zum Nachweis der studiengangbezogenen fachlichen Eignung (Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik)
für Bewerbungen zum Wintersemester 2024/2025
finden am Freitag, dem 2. August von 9:00 bis 11:00 Uhr
im Raum US-D 109 (Kohlbettstraße 15, 57072 Siegen / ehemaliges Krankenhaus) am Campus Unteres Schloss in der Siegener Innerstadt statt.
Die Auswahlgespräche für den Bachelorstudiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht finden voraussichtlich in derselben Woche statt. Die genaue Uhrzeit und der Ort werden in der persönlichen Einladung, die nach Abschluss der Bewerbungsfrist verschickt wird, bekanntgegeben. Sofern sich Kandidaten für mehrere dieser Studiengänge beworben haben und in mehreren dieser Studiengänge an der Klausur teilnehmen müssen, dann müssen sich die Bewerber für einen dieser Studiengänge entscheiden.