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Fragen über das Studium und Prüfungen der Fakultät III

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Prüfungsamt

Das Prüfungsamt der Fakultät III ist für die Studierenden in den hier genannten Studiengängen zuständig. Studierende in anderen Studiengängen nehmen zwar häufig an Klausuren teil, die von uns organisiert werden; trotzdem müssen sich diese Studierenden bei Fragen und Problemen in der Regel – abgesehen von rein organisatorischen Fragen zu den Klausuren – an das für ihren jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsamt wenden.

Wir erfassen und verwalten die Prüfungen, die Sie in ihrem Studium erbringen müssen. Insbesondere sind wir zuständig für:

  • Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterprüfung (Studierende müssen zu Beginn des Studiums einen Antrag auf Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung stellen)
  • Organisation der Prüfungsanmeldung (Anlegen von Prüfungsdatensätzen, sodass sich Studierende online zu Prüfungen anmelden können; Entgegennahme von Prüfungsanmeldungen, die nicht online angemeldet werden können)
  • Durchführung der Klausuren (Festlegung von Klausurterminen und Räumen; auch im Falle von Krankheit ist das Prüfungsamt der Ansprechpartner)
  • Erfassung der Prüfungsergebnisse
  • Bachelor- und Masterarbeiten (Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit sowie die Erfassung der Note erfolgt beim Prüfungsamt )
  • Anrechnungen (Erlass von vergleichbaren Prüfungen, die in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen abgelegt wurden)
  • Erfassung von Praktika

Beachten Sie, dass das Prüfungsamt im Wesentlichen für organisatorische Fragen zuständig ist, nicht aber für fachlich-inhaltliche Fragen. Z.B.:

  • bewertet das Prüfungsamt keine Prüfungen, sondern erfasst nur die Ergebnisse; die Benotung erfolgt durch die Prüfer
  • entscheidet das Prüfungsamt nicht, ob ein Praktikum anerkannt wird; darüber entscheidet der zuständige Modulverantwortliche
  • entscheidet das Prüfungsamt nicht darüber, ob eine Prüfung angerechnet werden kann; darüber entscheidet der zuständige Prüfer.

Weitere Leistungen des Prüfungsamtes

  • Erstellung der Dokumente nach Abschluss des Studiums (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement)
  • Organisation der Bewerbungen für Masterstudiengänge (AAT, CRM, MM, SME, WInf)
  • Überprüfung der Qualifikation von Bewerbern ohne Allgemeine Hochschulreife

Eine Übersicht über Ihre Prüfungsleistungen können Sie selbst unter unisono (Mein Studium -> Leistungen) erstellen. Falls Sie  eine Echtheitsbestätigung benötigen, dann kann das Prüfungsamt die Übersicht mit einem Stempel versehen. Abgesehen vom Stempel ist die Leistungsübersicht vom Prüfungsamt die gleiche,  die Sie erstellen können.

Das Prüfungsamt befindet sich am Campus Unteres Schl0ß im Gebäude Ludwig-Wittgenstein-Haus  in der Kohlbettstraße 15 in  57072 Siegen. Sie finden uns dort im Untergeschoss des Bauteils F.

Eingang:  Über Raum US-F 0150 und US-F 0112

Achtung: Der oben genannte Raum US-F 0112 befindet sich im Untergeschoss; der Raum US-F 112 (ohne „0“; in diesem Raum ist nicht das Prüfungsamt) ist in der ersten Etage.

Allgemeine Fragen zum Studium

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Module, insbesondere die Veranstaltungen und Prüfungen in diesem Modul, die Inhalte und Lernziele, sowie eventuelle Voraussetzungen für eine Teilnahme am Modul, stehen im Modulhandbuch. Das Modulhandbuch finden Sie, indem Sie auf der  Studiengangseite des Prüfungsamtes zunächst Ihren Studiengang wählen und dann auf Modulhandbücher und Prüfungsordnungen klicken.

Leitfaden zur Belegung von Veranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die Belegung einer Veranstaltung, weder die Anmeldung zur entsprechenden Prüfung impliziert noch die Prüfungsanmeldung ersetzt. Die Prüfung muss immer separat angemeldet werden!

Ein Modul besteht in der Regel aus den Veranstaltungen und den Prüfungen; in einzelnen Fällen (z.B. Abschlussarbeit, Praktikum) gibt es aber auch Module ohne Veranstaltungen.

In unisono ist eine „Veranstaltungsgruppe“ die abstrakte Veranstaltungsbezeichnung Bezeichnung wie im Modulhandbuch angegeben; die Veranstaltung unter der Veranstaltungsgruppe ist der Name der zugehörigen konkretren Veranstaltung in einem Semester. In vielen Fällen stimmen der Name der Veranstaltungsgruppe und der Name der konkreten Veranstaltung in einem Semester überein. Es kann aber auch sein, dass Veranstaltungsgruppe und Veranstaltung unterschiedlich heißen; in diesen Fällen hat die Veranstaltungsgruppe eine allgemeine Bezeichnung, während der Veranstaltungsname die Inhalte der Veranstaltung genauer spezifiziert.

Die Prüfungen können (eine oder mehrere) Prüfungsleistungen und/oder (eine oder mehrere) Studienleistungen sein.

Ein Modul ist erst dann abgeschlossen, wenn die Prüfungsleistung(en) und die Studienleistung(en) des Moduls bestanden sind.

Wenn (mit der Eingabe der letzten Leistung) das Studium abgeschlossen ist, dann schickt das Prüfungsamt Ihnen zunächst eine Leistungsübersicht über das gesamte Studium zu. Das Prüfungsamt erstellt die Abschlussdokumente (Urkunde, Prüfungszeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement), die vom Dekan und vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet werden müssen; dies nimmt etwa vier Wochen in Anspruch.

Sie können sich dann beim Studierendensekretariat (oder, falls Sie Bildungsausländerin bzw. Bildungsausländer sind, bei STARTING)  zum Abschlussdatum des Studiums exmatrikulieren (falls der Abschluss in den ersten Monat eines neuen Semesters fällt, erhalten Sie auf Antrag einen Großteil des Semesterbeitrages zurück); Sie dürfen aber auch noch bis zum Ende desjenigen Semesters, in dem der Abschluss erfolgt, eingeschrieben bleiben.

Sie müssen zur Klausur auf jeden Fall zur Identitätskontrolle einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie Ihren Studierendenausweis mitbringen. In aller Regel benötigen Sie weiterhin Schreibwerkzeug. Dagegen wird das Papier, auf das Sie die Klausurlösung schreiben, vom Prüfungsamt gestellt und vor Beginn der Klausur ausgeteilt. Es ist nicht gestattet, eigenes Schreibpapier  mitzubringen, auch nicht als Konzeptpapier (Konzeptpapier wird auch gestellt); die Verwendung von eigenem Schreibpapier könnte als Täuschungsversuch aufgefasst werden. Getränke und Snacks wie Schoko- oder Müsliriegel in begrenztem Umfang werden geduldet.

Welche Hilfsmittel (z.B. Taschenrechner, Gesetzestexte) in einer bestimmten Klausur zugelassen sind, legt der jeweilige Prüfer fest. Bitte informieren Sie sich vor der Klausur beim Prüfer über die genauen Bedingungen (z.B. ob ein bestimmter Taschenrechner mit einem großen Funktionsumfang zugelassen ist; ob, und falls ja in welcher Form, Markierungen in Gesetzestexten erlaubt sind) . Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels wird grundsätzlich als ein Täuschungsversuch angesehen; die Klausur gilt dann als mit der Note 5,0 bewertet.

Prüfungsleistungen (PL) sind benotet, für Prüfungsleistungen besteht eine begrenzte Anzahl von Versuchen (2 oder 3 Versuche). Eine Prüfungsleistung wird in unisono durch das Symbol dargestellt.

Eine Studienleistung (SL; Symbol ) ist unbenotet und kann beliebig oft wiederholt werden.

  • In vielen Fällen besteht die Modulprüfung aus EINER Prüfungsleistung, die dann auch als „Modulabschlussprüfung“ (MAP) bezeichnet wird.
  • In anderen Fällen besteht die Modulprüfung aus zwei Prüfungsleistungen; die Note des Moduls ist dann das Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen.
  • Weiterhin ist es möglich, dass zusätzlich zur Prüfungsleistung eine Studienleistung absolviert werden muss. Die Modulnote ist dann die Note der Prüfungsleistung, die Studienleistung muss aber auch bestanden werden.
  • In einigen wenigen Fällen sind in einem Modul lediglich Studienleistungen zu erbringen; dann ist das Modul unbenotet.

Welche Leistungen in einem Modul zu erbringen sind, ergibt sich aus dem Modulhandbuch für den Studiengang.

 

Im Modulhandbuch sind für Module häufig Voraussetzungen genannt.

Inhaltliche Voraussetzungen stellen lediglich eine Empfehlung dar. Ist für ein Modul B ein anderes Modul, Modul A, nur als inhaltliche Voraussetzung genannt, dann baut inhaltlich das Modul B auf Modul A auf; trotzdem ist dann die Prüfungsanmeldung zu Modul B möglich, obwohl das Modul A noch nicht bestanden ist.

Formale Voraussetzungen sind hingegen Voraussetzungen, die für die Prüfungsanmeldung erfüllt sein müssen. Z.B ist eine Mindestanzahl an Leistungspunkten eine formale Voraussetzung für die Anmeldung der Abschlussarbeit. In anderen Fällen ist ein Modul A als formale Voraussetzung für Modul B genannt; dann ist die Prüfungsanmeldung für Modul B nur möglich, wenn Modul A bestanden ist.

Nein, die Semesterangaben für die einzelnen Module stellen lediglich Empfehlungen dar. Von diesen Empfehlungen dürfen Sie zwar abweichen (im Einzelfall, z.B. im Falle eines Auslandssemesters, kann dieses sogar sinnvoll sein); wir empfehlen aber, dass Sie sich grundsätzlich an die Semesterangaben halten, da sich die Veranstaltungs- wie auch die Prüfungsplanung an den Studienverlaufsplänen orientiert.
Beachten Sie aber in diesem Zusammenhang, dass in einzelnen Fällen für die Teilnahme an einem Modul andere Module erfolgreich absolviert sein müssen; solche Angaben finden sich im Modulhandbuch für Ihren Studiengang.

Für die Beurlaubung ist – wie für alle Angelegenheit rund um die Einschreibung wie Ersteinschreibung, Rückmeldung, Exmatrikulation – das Studierendensekretariat der Universität Siegen bzw. (im Falle von Bildungsausländern) die Abteilung STARTING zuständig.

Anmeldung zu Prüfungen und Abmeldung von Prüfungen

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie als PDF-Dokument einen Leitfaden zur Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen .

Wenn das Prüfungsamt die entsprechenden Datensätze freigeschaltet hat, können Sie in Ihrem Konto unter der Prüfung einen Anmeldebutton sehen. Nach einem Klick auf den Anmeldebutton wird der Anmeldezeitraum angezeigt; die Anmeldung ist erst ab Beginn der Anmeldefrist möglich.

Die Anmeldung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen der vorlesungsfreien Zeit erfolgt grundsätzlich ab Anfang Juni (Sommersemester) bzw. Anfang Januar (Wintersemester) bis eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin; bei mündlichen Prüfungen endet die Anmeldung in der Regel mit der Vorlesungszeit.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen (z.B. rechtswissenschaftliche Übungen, semesterbegleitende Prüfungen) die Prüfung oder ein Teil der Prüfung bereits während der Vorlesungszeit stattfindet; dann erfolgt die Anmeldung zu Beginn oder während der Vorlesungszeit.

Die Anmeldung zu den betriebs- und volkswirtschaftlichen Seminaren erfolgt bereits im Vorsemester; die Anmeldung zu den rechtswissenschaftlichen Seminaren erfolgt zu Beginn des Semesters der Seminarveranstaltung.

 

Die Online-Anmeldung über unisono ist nicht möglich

  • wenn es sich um die letzte Wiederholungsmöglichkeit („letzter Versuch“) handelt;
  • wenn die Prüfung in einem freien Wahlbereich (Wahlpflichtmodul in den Masterstudiengängen MM und SME; Studium Generale im Master Plurale Ökonomik) abgelegt werden soll und die Prüfung nicht in unisono angelegt ist (dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um eine Prüfung an einer anderen Fakultät handelt);
  • wenn die Prüfung als Zusatzleistung abgelegt werden soll;
  • für die Bachelor- und Masterarbeit.

In diesem Fall erfolgt die Anmeldung per Formular. Sie können das (unterschriebene) Anmeldeformular

  • persönlich im Prüfungsamt abgeben,
  • in das Postfach des Prüfungsamtes werfen,
  • dem Prüfungsamt per Post zuschicken,
  • einscannen und (unter Verwendung Ihrer studentischen Adresse!) per E-Mail an das Prüfungsamt schicken.

 

 

 

Dass eine Anmeldung nicht funktioniert, kann verschiedene Ursachen haben:

  • Möglicherweise haben Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung noch nicht abgegeben. Zu Beginn des Studiums müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung stellen; daraufhin schaltet das Prüfungsamt für Sie die Anmeldung frei. Vorher ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich; beim Versuch einer Anmeldung wird die Meldung „Die Prüfung kann nicht angemeldet werden, weil eine Voraussetzung für das Modul, eine Wahlpflichtbedingung aus der Prüfungsordnung oder eine allgemeine Studienvoraussetzung (Zulassung und/oder Personalbogen im Prüfungsamt einreichen) nicht erfüllt ist. Bitte prüfen Sie ihr Modulhandbuch oder Ihre Prüfungsordnung.Voraussetzungsfehler“ angezeigt. Bitte geben Sie in diesem Fall den ausgefüllten Antrag im Prüfungsamt ab. Beachten Sie, dass dass Sie nach einem Studiengangwechsel den Antrag erneut für den neuen Studiengang stellen müssen.
  • Möglicherweise haben Sie ein erforderliches Modul noch nicht bestanden. Falls ein Modul A eine formale Voraussetzung (laut Modulhandbuch) für ein Modul B ist, dann ist eine Anmeldung zu einer Prüfung im Modul B nicht möglich, wenn das Modul noch nicht bestanden ist; bei einer versuchten Anmeldung zu einer Prüfung im Modul B wird ein „Voraussetzungsfehler“ angezeigt. In diesem Fall muss zunächst das Modul A bestanden werden.
  • Möglicherweise – insbesondere im Falle von Wahlpflichtmodulen – blockiert eine Prüfung aus einem früheren Semester die Anmeldung; dies kann selbst dann auftreten, wenn Sie die Prüfung angemeldet hatten und dann, ohne dass Sie die Klausur tatsächlich mitgeschrieben haben, wegen Krankheit von der Prüfung zurückgetreten sind. Falls nach der Prüfungsordnung ein Wechsel eines Wahlpflichtmoduls möglich ist, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
  • Nach einem Wechsel des Studiengangs (oder der Studiengangversion) kann eine Prüfung aus dem „alten“ Studiengang die Anmeldung blockieren. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Prüfungsamt.
  • Sollte eine Anmeldung zu (oder auch eine Abmeldung von) einer Prüfung nicht funktionieren, weil der Server der Universität Siegen nicht erreichbar ist, dann versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt nochmals.

Sollte die An- bzw. Abmeldung kurz vor dem Ende der An- bzw. Abmeldefrist nicht funktionieren, z.B. weil der Server der Universität Siegen nicht bereit ist, dann schicken Sie vor Ablauf der regulären Anmelde bzw. Abmeldefrist eine  E-Mail mit Ihren persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer), den Daten der Klausur (Name der Prüfung, Prüfungsnummer, Prüfer, Datum) und einem Screenshot der Fehlermeldung an das Prüfungsamt (pruefungsamt@wiwi.uni-siegen.de). Bitte benutzen Sie in Hochschulangelegenheiten grundsätzlich Ihre studentische E-Mail-Adresse.

Bachelor- / Masterarbeit

Die Abschlussarbeit ist beim Prüfungsamt, nicht beim Prüfer oder Betreuer abzuliefern.

Die Arbeit kann zu den üblichen Geschäftszeiten persönlich im Prüfungsamt abgegeben werden.

Die Arbeit kann auch in den Postkasten im  Vorraum direkt vor der Eingangstür zum Prüfungsamt geworfen werden. Das Gebäude ist grundsätzlich montags bis freitags bis 20 Uhr geöffnet; beachten Sie aber, dass an einigen Tagen, z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr, die Öffnungszeiten abweichen können oder das Gebäude ganz geschlossen sein kann.

Die Arbeit kann auch über die Post an folgende Adresse versendet werden:

Prüfungsamt Fakultät III
Kohlbettstraße 15
57072 Siegen

Dabei gilt das Datum des Poststempels als Abgabetermin. Achten Sie also darauf, dass sich auf dem Umschlag ein (lesbarer) Datumsstempel befindet.

Nach Erhalt leiten wir die Arbeit zur Korrektur an den Erstprüfer weiter.

Ja, Sie müssen (mindestens) bis zur Abgabe der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit immatrikuliert bleiben. In dieser Zeit sind Sie weiter als Studierender krankenversichert und können ggf. Kindergeld und Bafög beziehen.

Generell müssen Sie am Tag der letzten Prüfungsleistung (im Falle der Abschlussarbeit zählt der Abgabetag als Prüfungsdatum) eingeschrieben sein, andernfalls können das Zeugnis und die Urkunde nicht erstellt werden; der Tag der letzten Prüfungsleistung gilt als Tag des Abschlusses des Studiums. Fällt der Abschluss des Studiums in den ersten Monat des neuen Semesters, dann erstattet das Studierendensekretariat auf Antrag den Großteil des Semesterbeitrages zurück.

Die Abschlussarbeit wird in gebundener Form in zweifacher Ausgabe im bzw. beim Prüfungsamt abgegeben. Der Arbeit muss (zum Zweck der Plagiatsprüfung) eine elektronische Version (in Form einer CD oder DVD) beiliegen. Die Arbei muss eine eidesstattliche Erklärung beinhalten, wonach Sie selbst der Verfasser sind, nur die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben etc.; den genauen Wortlaut teilt Ihnen das Prüfungsamt mit dem Thema der Arbeit mit.

Beachten Sie, dass es für die einzelnen Studiengänge spezielle Regelungen zum inhaltlichen Gegenstand, zum Umfang, zur Bearbeitungsdauer etc. gibt; diese finden Sie in der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang zur Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Fragen zur Formatierung (z.B. Schriftgröße, Seitenrand), zur Zitationjsweise etc.  klären Sie mit dem jeweiligen Erstprüfer.

Sie sollten zunächst für die Suche nach einem Betreuer und die Themenauswahl eine ausreichende Vorlaufzeit (4 bis 6 Monate) einplanen. Wenn Sie mit Ihrem Betreuer den Themenbereich, den Zweitkorrektor und den Starttermin abgesprochen haben, füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben es ein bis zwei Wochen vor Beginn der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt ab. Das Prüfungsamt bittet den Prüfer um Bestätigung und Mitteilung des Themas und teilt Ihnen dann am Tag des Bearbeitungsbeginn per E-Mail an die studentische E-Mail-Adresse das Thema und das Abgabedatum mit.
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung die jeweiligen Voraussetzungen (studiengangabhängige Anzahl an Leistungspunkten, ggf. ein Seminar und/oder bestimmte bestandene Module; die genauen Voraussetzungen finden Sie im Paragraphen zur Bachelor- bzw. Masterarbeit in der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang).

Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag um die Dauer der Erkrankung verlängert werden; in den Prüfungsordnungen sind aber Höchstdauern festgelegt, um welche eine Verlängerung möglich ist. Die Erkrankung und die Dauer müssen durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.

Sollte die Erkrankung länger dauern als die Höchsdauer der möglichen Verlängerung, dann haben Sie die Möglichkeit, komplett von der Bearbeitung der Abschlussarbeit zurückzutreten, ohne dass ein Fehlversuch gezählt wird. Sie müssen in diesem Fall später – nach Ende der Erkrankung – eine neue Abschlussarbeit schreiben, zu der Sie sich auch wieder neu anmelden müssen.

Ja, ein Plagiat (die Übernahme fremder Texte, Bilder, Ideen etc. ohne Quellenangabe) gilt als Täuschungsversuch.

Im Falle eines Täuschungsversuches (dies gilt für Abschlussarbeiten, andere Hausarbeiten und Klausuren) wird die Prüfung mit der Note 5,0 gewertet. Ein Täuschungsversuch kann weitere Folgen haben, wie z.B. die Exmatrikulation oder eine Geldstrafe.

Krankheit

Tritt die Erkrankung bis 7 Tage vor der Prüfung auf, dann ist ein „einfacher“ Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich, indem Sie sich einfach über unisono von der Prüfung wieder abmelden.

Falls die Erkrankung später eintritt, dann müssen Sie unverzüglich (s.u.) einen Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit stellen; das Formular finden Sie unter den allgemeinen Formularen, nachdem Sie in der Studiengangübersicht Ihren Studiengang gewählt haben. Die Erkrankung muss durch eine beiliegende ärztliche Bescheinigung bestätigt werden.

Der Antrag gilt generell als „unverzüglich“ gestellt, wenn er spätestens am dritten Werktag nach der Prüfung im Prüfungsamt abgegeben oder in das Postfach des Prüfungsamtes eingeworfen oder bei der Post aufgegeben wurde. Bei einem späteren Antrag muss (ggf. mit Hilfe einer weiteren ärztlichen Bescheinigung) begründet werden, warum der Antrag nicht früher gestellt werden konnte. Erfolgt die Antragstellung nicht unverzüglich, dann gilt die Klausur als mit der Note „5,0“ bewertet.

Wird der Rücktrittsantrag akzeptiert, dann trägt das Prüfungsamt in Ihrem Konto unter der Prüfung einen Rücktritt ein. Den Rücktritt können Sie dann unter Ihren „Belegungen und Anmeldungen“ sehen.

Wenn Sie, ohne dass Sie einen sogenannten „triftigen Grund“ haben, nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, dann gilt die Prüfung als mit der Note 5,0 (wegen Nichterscheinen) bewertet. Falls ein triftiger Grund vorliegt, so ist dieser unverzüglich dem Prüfungsamt anzuzeigen und zu belegen.
Insbesondere gilt eine Erkrankung als ein „triftiger Grund“. Bitte beachten Sie die Hinweise des Prüfungsamtes zum Vorgehen im Falle einer Erkrankung.

Wenn Sie in Kenntnis Ihrer Krankheit die Prüfung beginnen, dann nehmen Sie auf eigenes Risiko an der Prüfung teil. Ein Rücktritt ist dann nicht mehr möglich, die Klausur wird bewertet wie geschrieben.

Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag um die Dauer der Erkrankung verlängert werden; in den Prüfungsordnungen sind aber Höchstdauern festgelegt, um welche eine Verlängerung möglich ist. Die Erkrankung und die Dauer müssen durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.

Sollte die Erkrankung länger dauern als die Höchsdauer der möglichen Verlängerung, dann haben Sie die Möglichkeit, komplett von der Bearbeitung der Abschlussarbeit zurückzutreten, ohne dass ein Fehlversuch gezählt wird. Sie müssen in diesem Fall später – nach Ende der Erkrankung – eine neue Abschlussarbeit schreiben, zu der Sie sich auch wieder neu anmelden müssen.

Klausureinsicht

Sie dürfen zur Einsicht Ihr Smartphone mit sich führen und Seiten aus der korrigierten Klausur abfotographieren. Sie dürfen auch ein Taschenrechner mitbringen, um die Punktezählung zu überprüfen. Alle anderen Gegenstände müssen Sie – ähnlich wie in einer Klausur – vor Beginn der Einsichtnahme an den Seitenwänden oder auf eventuellen freien Tischen ablegen.
Sie dürfen insbesondere keine Schreibstifte an dem Platz, an dem sich Ihre Klausuren befinden, mit sich führen. Alle Gegenstände, die es ermöglichen könnten, etwas in der Klausur zu ändern, zu streichen, etc. sind unzulässig. Das Mitführen solcher Gegenstände könnte als Täuschungsversuch gewertet werden.

Wenn alle Klausurergebnisse der zweiten Prüfungsperiode eines Semesters erfasst worden sind, bietet das Prüfungsamt eine Einsichtnahme in die Klausuren an. Die Einsicht erfolgt nicht für einzelne Klausuren, sondern Sie können alle Ihre im aktuellen Studiengang absolvierten Klausuren einsehen.

Ab April liegen die Anmeldeformulare für eine Einsicht im Juni aus, ab Oktober für eine Einsichtnahme um Januar. Nach Ablauf der Anmeldefrist – die genauen Termine werden jedes Semester auf den Internetseiten des Prüfungsamzes bekanntgegeben – veröffentlicht das Prüfungsamt eine Übersicht über die Einsichttermine für die einzelnen Studierenden mit dem zugehörigem Raum. Die Einsicht findet in Gruppen statt, wobei Sie alle Ihre Klausuren auf einmal einsehen können.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Prüfungstermin kann das Prüfungsamt aus Zeitgründen keine allgemeine Einsicht anbieten, wenden Sie sich hierzu bitte an den jeweiligen Prüfer.

Überprüfen Sie die Angelegenheit nochmals, fotografieren die fragliche Stelle ab und melden sich dann bei dem jeweiligen Prüfer. Dieser kann anschließend die Klausur beim Prüfungsamt anfordern.
Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Prüfungsamtes, welche die Klausureinsicht beaufsichtigen, können keine Auskünfte zur Bewertung geben; dies gilt auch im Fall, dass Ihnen ein Fehler offensichtlich erscheint, z.B. das Punkte nicht korrekt zusammengezählt worden sind.

Allgemeine Fragen zu Prüfungen

In vielen Fällen haben unterschiedliche Prüfungen einen ähnlichen oder gar denselben Prüfungsnamen (z.B. Bachelorprüfung „Marketing“, Bachelorprüfung „Marketing-Management“, Masterprüfung „Marketingmanagement“). Die Prüfungsnummer dagegen ist eindeutig und dient daher dazu, eine Prüfung eindeutig zu identifizieren.

Die Prüfungsnummer müssen Sie in einigen Formularen des Prüfungsamtes angeben, z.B. wenn Sie wegen Krankheit  von einer Prüfung zurücktreten oder wenn Sie sich schriftlich zu einer Prüfung anmelden müssen, weil die Online-Anmeldung nicht möglich ist (letzter Prüfungsversuch, Zusatzleistung etc.).

 

Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten für nicht-bestandene Prüfungen ist in der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang festgelegt.

  • Benotete Klausuren bzw. mündliche Prüfungen dürfen in den meisten Fällen zweimal wiederholt werden (d.h. Sie haben insgesamt drei Versuche). Die rechtswissenschaftlichen Prüfungen in den rechtswissenschaftlichen Studiengängen dürfen aber nur einmal wiederholt werden, wobei allerdings die Teilnahme an der Nachschreibeklausur nicht als eigener Versuch zählt.
  • Seminarprüfungen dürfen je nach Studiengang ein- oder zweimal wiederholt werden.
  • Die Bachelor- und die Masterarbeit dürfen nur einmal wiederholt werden.
  • Unbenotete Studienleistungen dürfen beliebig oft wiederholt werden.

Falls eine Prüfung in der letzten Wiederholungsmöglichkeit nicht bestanden wird, dann ist die Bachelor- bzw. Masterprüfung insgesamt und damit das Studium „endgültig nicht bestanden“.

Die Prüfer melden dem Prüfungsamt die Ergebnisse, das Prüfungsamt trägt dann die Ergebnisse in unisono ein. Danach können Sie das Prüfungsergebnis in unisono in Ihrem Konto sehen.

Die Prüfung wird als „nicht bestanden“ Note 5,0 gewertet. In besonders schweren Fällen und/oder im Wiederholungsfall kann eine Geldbuße verhängt werden und Sie können exmatrikuliert werden.

Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen grundsätzlich alle Studierenden die Prüfungen unter den gleichen Voraussetzungen absolvieren; Ausnahmen hiervon sind nur in besonders begründeten Fällen möglich.

  1. Einer dieser Fälle ist der sogenannte „Nachteilsausgleichung“ der in allen Prüfungsordnungen geregelt ist. Danach kann Studierenden mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für Prüfungen oder das Ablegen von Prüfungen in einer bedarfsgerechten, aber gleichwertigen Form gestattet werden.
  2. Weiterhin hat der Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften beschlossen, dass unter den nachfolgenden Voraussetzungen Studierende einen Antrag stellen können, zwecks schnellerem Abschluss des Studiums eine Prüfung zusätzlich zum üblichen Prüfungsturnus ablegen zu dürfen:
    • Es fehlt lediglich noch das betreffende eine Modul zum Abschluss des Studiums.
    • Die zugehörige Prüfung wird aktuell (innerhalb der nächsten beiden Monate) nicht regulär angeboten.
    • Die bzw. der Studierende hat sich in dem Semester, in dem die Klausur letztmalig angeboten wurde, bemüht, die Prüfung zu bestehen (d.h. an den regulären Prüfungen teilgenommen).
    • Die Zustimmung der zuständigen Fachvertreterin bzw. des zuständigen Fachvertreters ist erforderlich.

Auch Prüfungen, in denen sich die bzw. der Studierende im letzten Prüfungsversuch befindet, sind grundsätzlich in der „üblichen“ Form zu absolvieren. Die Prüfungsordnungen an unserer Fakultät kennen keine Regelungen, wonach z.B. der 3. Prüfungsversuch anstelle einer Klausur in Form einer mündlichen Prüfung oder als Hausarbeit absolviert werden kann.

 

 

Eine bestandene Prüfung kann in der Regel nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Ausnahmen:

  • rechtswissenschaftliche Klausuren im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht sowie im Masterstudiengang die Übung im Wettbewerbsrecht: Hier darf im Nachschreibetermin eine vorher im selben Semester bestandene Klausur zur Notenverbesserung wiederholt werden.
  • rechtswissenschaftlichen Seminare im Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsrecht: Hier können mehrere Seminare absolviert werden, wobei die beste Note zählt.
  • Masterstudiengänge HCI und Plurale Ökonomik: In diesen Studiengängen darf unter bestimmtren Voraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) EINE Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden.

 

Vergleichbare Prüfungen (gleichwertig im Hinblick auf Inhalt, Umfang und Anforderungen), die an einer anderen Hochschulen und/oder in einem anderen Studiengängen abgelegt wurden, werden erlassen („anerkannt“ oder „angerechnet“) und müssen nicht nochmals im neuen Studiengang abgelegt werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zu stellen, der Antrag muss zu Beginn des Studiums gestellt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden sich auf unserer Internetseite zur Anrechnung von Prüfungsleistungen.

Falls Sie von der Universität Siegen an eine andere Hochschule wechseln, dann müssen Sie mit der neuen Hochschule anhand Ihrer Leistungsübersicht und der zugehörigen Modulbeschreibungen aus dem Modulhandbuch abklären, welche Prüfungen anerkannt werden.

Studieninteressierte

Im Menupunkt Studieninteressierte finden Sie unter  Masterstudium eine Übersicht über die Masterstudiengänge der Fakultät III (Ausnahme: Masterstudiengänge Lehramt Berufskolleg; hier erfolgt die Bewerbung beim Studierendensekretariat der Universität Siegen). Klicken Sie in der Zeile mit dem gewünschten Masterstudiengang auf Bewerbung, dann erhalten Sie genaue Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Die Bewerbung für einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Siegen. In manchen Fällen, z.B.

  • Einstufung in ein höheres Fachsemester nach einem früheren Studium;
  • Klärung der Frage, ob Sie nach einem vorher endgültig nicht bestandenen Studium überhaupt noch im gewünschten Studiengang studieren dürfen;

benötigt das Studierendensekretariat aber eine entsprechende Bestätigung durch das Prüfungsamt.

 

Sofern Sie sich für einen bestimmten Studiengang interessieren und bereits in einem anderen Studiengang studiert haben, der ähnliche Inhalte wie der neue gewünschte Studiengang aufweist, und Sie in dem „alten“ Studiengang Prüfungen abgelegt haben, die auch Gegenstand im neuen Studiengang sind, dann besteht die Möglichkeit, dass Studienzeiten aus dem „alten“ Studiengang angerechnet werden und eine entsprechende Einstufung in ein höheres Semester im neuen Studiengang erfolgt. Wenn zum Beispiel eine Studienzeit von einem Fachsemester angerechnet wird, dann erfolgt eine Einstufung in das 2. Fachsemester.

Beachten Sie, dass die Anrechnung von Studienzeiten nicht bedeutet, dass automatisch auch entsprechende Prüfungen angerechnet werden. Für die Anrechnung von Prüfungen müssen Sie grundsätzlich einen separaten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen stellen. Daraufhin wird Ihnen mitgeteilt, welche Prüfungen angerechnet werden.

Die Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang sind in der Prüfungsordnung für diesen Studiengang geregelt: Klicken Sie auf unserer Studiengangübersicht auf den gewünschten Masterstudiengang, rufen die Prüfungsordnung für diesen Studiengang auf und  überprüfen anhand des entsprechenden Paragraphen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbare Prüfung) nicht an einer deutschenb Schule erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-2 oder vergleichbare Prüfung) vorlegen.

In quantitativ zulassungsbeschränkten Studiengängen haben Sie selbst dann, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, noch keinen Studienplatz sicher: Falls es mehr Bewerber als verfügbare Plätze gibt, dann wird eine Rangliste dernjenigen Bewerber, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erstellt, und die Bewerber an vorderer Stelle in der Rangliste erhalten als erste eine Zusage für einen Studienplatz.

 

Weitere FAQ folgen.