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Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

Der Zugang zum Hochschulstudium ohne Abitur ist durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 08.03.2010 neu geregelt worden, Informationen hierzu, u.a. die Verordnung des Ministeriums und die entsprechende Ordnung der Universität Siegen, finden Sie unter

 

Folgende Berufe werden als fachnah im Sinne der oben genannten Ordnung anerkannt:

Wirtschaftsrecht

Fachnahe Berufe Wirtschaftsrecht

Die nachfolgend genannten neun Ausbildungsberufe werden als fachnah zum Studium des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrechts im Sinne des § 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 8.3.2010 anerkannt:

  • Bankkaufmann/Bankkauffrau,
  • Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau,
  • Industriekaufmann/Industriekauffrau,
  • Investmentfondskaufmann/Investmentfondskauffrau,
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen,
  • Notarfachangestellter/Notarfachangestellte,
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte,
  • Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte,
  • Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte.