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Prüfungen im Wintersemester 2024/2025

Die Übersicht  Prüfungen im WiSe 2024/25 gibt einen Überblick über die Prüfungen im laufenden Semester und die zugehörigen Veranstaltungen. Achtung: Die angegebenen Nummern (in der 1. Spalte der Übersicht) sind nicht in allen Fällen die unisono-Prüfungsnummern. In der Übersicht Prüfungen und Anerkennungen können Sie überprüfen, in welchen Studiengängen und in welchen Modulen die jeweiligen Prüfungen anerkannt werden (es sind nur diejenigen Studiengänge aufgeführt, für die das Prüfungsamt Fakultät III direkt zuständig ist).

Erläuterungen zur Prüfungsübersicht

In der Übersicht stehen die Prüfungen des laufenden Semesters mit der Angabe, ob eine Prüfung zur zweiten Prüfungsperiode stattfindet. Unter den Prüfungen stehen die jeweils zugehörigen Veranstaltungen mit der Angabe des Semesters, wann die Veranstaltung stattgefunden hat. Die Übersicht enthält auch die Angabe der Klausurdauer (in Minuten); sofern eine Prüfung mündlich oder in semesterbegleitender Form stattfindet, dann gilt eine eventuell angegebene Klausurdauer nicht.

Für die Studiengänge der Betriebswirtschaftslehre (Bachelor BWL; Master AAT, BuA, CRM, MM, SME), Volkswirtschaftslehre (Bachelor VWL, Master EP) und Wirtschaftsinformatik (Bachelor WInf; Master HCI, WInf) gilt grundsätzlich die nachfolgende Regelung:

  1. Falls die Veranstaltungen eines Moduls sich über Winter- und Sommersemester erstrecken und gemeinsam in Form einer Modulabschlussklausur abgeprüft werden, dann wird die Modulprüfung in jedem Semester, dann aber nur zur ersten Prüfungsperiode angeboten (Ausnahme: Die Modulprüfung „Recht“ im Bachelorstudiengang BWL wird nur im SoSe, dann aber zur 1. und 2. Prüfungsperiode angeboten.).
  2. Falls die Veranstaltungen eines Moduls in EINEM Semester liegen und gemeinsam abgeprüft werden oder wenn Veranstaltungen einzeln abgeprüft werden (z.B. unbenotete Studienleistungen), dann wird grundsätzlich die Prüfung nur in demjenigen Semester, in dem die Veranstaltungen liegen, aber zur ersten und zur zweiten Prüfungsperiode angeboten.
  3. Wenn allerdings das komplette Modul oder die einzeln abgeprüfte Veranstaltung in jedem Semester angeboten wird, dann findet (Ausnahme zu Punkt 2) die Prüfung grundsätzlich nur einmal pro Semester zur ersten Prüfungsperiode statt.
Änderungen gegenüber vorherigen Veröffentlichungen
Datum des Eintrags Nummer Prüfung Prüfer Änderung
27.11.2024 3VWLBA012-P Induktive Statistik für Volkswirte Kaufmann Klausur nur zur 1. Prüfungsperiode
Prüferlisten

Prüfungstermine Wintersemester 2024/2025

  • Der allgemeine Klausurzeitraum der 1. Prüfungsperiode beginnt am 03.02.2025 und endet am 28.02.2025; der allgemeine Klausurzeitraum der 2. Prüfungsperiode beginnt am 17.03.2025 und endet am 31.03.2025. Einzelne Klausuren, insbesondere solche, die nicht vom Prüfungsamt Fakultät III organisiert werden, können auch früher oder später stattfinden.
  • Die Nachschreibeklausuren in den rechtswissenschaftlichen Übungen liegen in der Woche vom 03.03.2025 bis zum 07.03.2025.
  • Die Online-Prüfungsanmeldung in unisono für die Prüfungen der 1. Prüfungsperiode ist ab 02.01.2025 möglich, für die 2. Prüfungsperiode ab dem 22.02.2025 (im Falle einer Klausurteilnahme zur 1. Prüfungsperiode ist eine Anmeldung zur 2. Prüfungsperiode aber erst dann möglich, wenn das Ergebnis der 1. Prüfungsperiode in unisono eingetragen worden ist).
  • Die Anmeldung zu einer Klausur kann i.d.R. bis 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin erfolgen, die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen und zu semesterbegleitenden Prüfungen i.d.R. bis zum letzten Tag der Vorlesungszeit. Sofern die Prüferin bzw. der Prüfer mündliche Prüfungen für die letzte Woche der Vorlesungszeit oder die erste Woche der vorlesungsfreien Zeit angesetzt hatte, kann das Ende der Anmeldefrist auch früher liegen.
  • Bitte beachten Sie die unten folgenden „Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldungabmeldung.
  • Bitte beachten Sie, dass für Klausuren, die nicht von unserem Prüfungsamt organisiert werden (z.B. ZöBiS-Klausuren, Klausuren aus der Informatik, Klausuren aus den Medienwissenschaften), die dortigen Regelungen, Fristen und Termine gelten.
  • Die Termine für die Klausuren  werden, sobald sie feststehen, in den nachfolgenden Tabellen „1. Prüfungsperiode WiSe 2024/25“ und „2. Prüfungsperiode WiSe 2024/25“ jeweils unter dem Link „Prüfungstermine“ veröffentlicht; die Klausurermine werden dann auch in unisono eingetragen und finden sich u.a. in der Prüfungsanmeldung.
  • Die einzelnen Klausurräume werden am 1. Werktag nach Ende der Rücktrittsfrist, also 4 bis 6 Tage vor der jeweiligen Klausur bekanntgegeben (Link „Klausurräume“ in den nachfolgenden Tabelle „1. Prüfungsperiode WiSe 2024/25“ bzw. „2. Prüfungsperiode WiSe 2024/25“). Die Klausuren finden überwigend in den Räumen auf dem Campus US statt; einzelne Klausuren, insbesondere solche mit einer größeren Anzahl an Teilnehmern, können auch auch auf dem Campus AR stattfinden; hier eine allgemeine Übersicht zu den Klausurräumen.

 

1. Prüfungsperiode WiSe 2024/25
Prüfungstermine Stand 04.12.2024
Klausurräume 26.11.2024-25.01.2025

In „Wirtschaftsinformatik A“ (3BWLBA003-P, Wieching) findet im Falle einer geringen Anmeldezahl die Klausur am 21.02.2025 von 9:00 bis 10:00 statt. Reicht die Raumkapazität dagegen nicht aus, findet am selben Tag von 10:30 bis 11:30 ein zweiter Durchgang statt. Genauere Informationen und ggf. die Gruppenaufteilung finden sich nach Ende der An-/Abmeldefrist unter dem obigen Link „Klausurräume“.

Änderungen Prüfungstermine (gegenüber vorherigen Ankündigungen)
Datum des Eintrags Prüf.-Nr. Prüfung Prüfer Änderung
Änderungen Räume (gegenüber vorherigen Ankündigungen)
Datum des Eintrags Prüf.-Nr. Prüfung Prüfer Änderung

 

2. Prüfungsperiode WiSe 2024/25
Prüfungstermine
Klausurräume
Änderungen Prüfungstermine (gegenüber vorherigen Ankündigungen)
Datum des Eintrags Prüf.-Nr. Prüfung Prüfer Änderung

 

Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung
  • Beachten Sie den Unterschied zwischen der Belegung der  Veranstaltung  und der Anmeldung zur  Prüfung . Dies sind zwei unterschiedliche Punkte: Weder bedeutet die Belegung einer Veranstaltung eine automatische Anmeldung zur zugehörigen Prüfung; noch ist (zumindest in unserem Bereich) die Belegung einer Veranstaltung eine Voraussetzung, um die zugehörige Prüfung anmelden zu können.
  • Eine Teilnahme an einer Klausur ohne vorherige Prüfungsanmeldung ist nicht gestattet; wird eine Klausur mitgeschrieben, ohne dass eine vorherige Anmeldung erfolgte, dann wird die Klausur nicht gewertet.
  • Nach einer erfolgreichen An- oder Abmeldung (wie auch nach einer Notenverbuchung) verschickt das unisono-System eine  automatische E-Mail  an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Löschen Sie diese E-Mail nicht aus Ihren E-Mail-Konto, sodass Sie später im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Anmeldung erfolgreich war.
  • Sollten Sie dagegen nach einer (versuchten) An- bzw. Abmeldung  keine E-Mail erhalten , dann ist es möglich, dass unisono – aus welchen Gründen auch immer – die Anmeldung nicht akzeptiert hat. Dann müssen Sie auf jeden Fall – z.B. durch die Generierung einer aktuellen Anmeldeübersicht (siehe nächsten Punkt) oder indem Sie in Ihrem Kontobaum den Status der betreffenden Prüfung(en) feststellen – überprüfen, ob der Anmeldeversuch erfolgreich war oder nicht.
  • Erstellen Sie (in Ihrem eigenen Interesse!) nach jeder An- und Abmeldung einen  Nachweis über Ihren Anmeldestatus . (Gehen Sie dazu auf „Belegungen und Anmeldungen“ unter „Mein Studium“. Klicken Sie dann (links oben) auf PDF-Dokument erstellen. Überprüfen Sie, dass die an- bzw. abgemeldete Prüfung tatsächlich in der Übersicht steht und speichern die Übersicht ab.)
  • Die Prüfungsanmeldung zu einer Klausur ist in der Regel bis 1 Woche vor der jeweiligen Klausur möglich, die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen in der Regel bis zum Ende der Vorlesungszeit; die Anmeldung zu semesterbegleitenden Prüfungen erfolgt im Laufe der Vorlesungszeit des Semesters oder ebenfalls am Ende der Vorlesungszeit. Die Anmeldung zu Prüfungen der 2. Prüfungsperiode ist aus technischen Gründen erst nach Abschluss der Klausuren der 1. Prüfungsperiode möglich.
  • Beachten Sie aber, dass für Prüfungen, die Sie an anderer Stelle ablegen, die dortigen Fristen und Termine gelten. Dies betrifft z.B. die „ZöBiS-Klausuren“, die Informatik-Klausuren der Studierenden der Wirtschaftsinformatik und die Klausuren aus dem Masterstudiengang Medienkultur der HCI-Studierenden.
  • Die Abmeldung von Prüfungen ist in der Regel bis 1 Woche vor der jeweiligen Prüfung möglich.