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Bewerbung für die Master-Studiengänge (Sommersemester 2025)

Die Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht bietet zur Zeit die unten stehenden Masterstudiengänge an. Inhaltliche Beschreibungen der Studiengänge finden Sie hier.

Eine kurze Beschreibung des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie, wenn Sie in der rechten Spalte „Links“ unter dem betreffenden Studiengang auf „Bewerbung“ klicken.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.

Die Lehrsprache in den Studiengängen AAT, BuA, CRM, DEWR, SME, MM, PlÖk und WInf ist zum großen Teil Deutsch. Daher sind für diese Studiengänge entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich, die durch eine Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder einer speziellen Sprachprüfung (DSH-2 oder eine vergleichbare Prüfung) nachgewiesen werden müssen. (Das gilt nicht für die Studiengänge EP und HCI.)

The teaching language in the degree programmes AAT, BuA, CRM, DEWR, SME, MM, PlÖk and WInf is largely German. Therefore, appropriate knowledge of the German language is required for these degree programmes. This must be proven by a school education at a German-speaking school or a special language examination (DSH-2 or a comparable examination). This does not apply to the Economic Policy and Human Computer Interaction degree programmes.

 

Studiengangsübersichten, Modulhandbücher sowie Prüfungsordnungen der Studiengänge finden Sie hier.

Studiengang möglicher Beginn Links
Accounting, Auditing and Taxation (AAT) WiSe, SoSe Bewerbung
Business Analytics (BuA) WiSe, SoSe Bewerbung
Controlling und Risikomanagement (CRM) WiSe, SoSe Bewerbung
Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht (DEWR) nur WiSe Bewerbung
Economic Policy (EP) only WiSe Application
Entrepreneurship and SME Management (SME) WiSe, SoSe Bewerbung
Human Computer Interaction (HCI) WiSe, SoSe Application
Management und Märkte (MM) WiSe, SoSe Bewerbung
Plurale Ökonomik (PlÖk) nur WiSe Bewerbung
Wirtschaftsinformatik (WInf) WiSe, SoSe Bewerbung

Bitte beachten Sie die auf den jeweiligen Seiten (unter der Spalte „Links“) angegebenen Bewerbungsfristen.

Eine Bewerbung zu einem Masterstudiengang ist bereits möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das vorhergehende (Bachelor-) Studium noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Bei einer Bewerbung für ein Wintersemester muss in diesem Falle aber das Studium im Verlaufe des vorhergehenden Sommersemesters abgeschlossen werden. Falls die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, dann erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber eine zunächst vorläufige Zulassung unter der Bedingung, dass sie bzw. er das Studium im Verlaufe des Sommersemesters abschließt. Auch die nachfolgende Einschreibung an der Universität Siegen für das Wintersemester erfolgt vorläufig unter der Bedingung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber das Bachelorstudium im vorhergehenden Sommersemester abschließt bzw. abgeschlossen hat und die Urkunde und das Zeugnis bis spätestens Ende November vorlegt (der Nachweis über den Abschluss des Studiums muss bis November vorliegen; dass Studium selbst muss im Vorsemester abgeschlossen worden sein); andernfalls wird die Einschreibung später zurückgenommen. Zur Einschreibung ist weiterhin eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschule vorzulegen. Bei einer Bewerbung für ein Sommersemester gelten analoge Regelungen, wobei sich die Termine entsprechend (6 Monate) verschieben.