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Zugangsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Einschreibung gegeben sein:

  • Die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang (siehe unten) müssen erfüllt sein.
  • Bewerber, die ihre Studienqualifikation (z.B. Abitur) nicht an einer deutsch-sprachigen Einrichtung erworben haben, müssen für die Einschreibung entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel DSH-2) nachweisen; dies gilt nicht für für die beiden internationalen Masterstudiengänge Economic Policy und Human Computer Interaction, die vollständig in der englischen Sprache studiert werden (können).
    The teaching language in the degree programmes Accounting, Auditing and Taxation, Business Analytics, Controlling und Risikomanagement, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, Entrepreneurship and SME Management, Management und Märkte, Plurale Ökonomik and Wirtschaftsinformatik is largely German. Therefore, appropriate knowledge of the German language is required for these degree programmes. This must be proven by a school education at a German-speaking school or a special language examination (DSH-2 or a comparable examination). This does not apply to the Economic Policy and Human Computer Interaction degree programmes.

Zugangsvoraussetzungen

Die nachfolgend genannten Zugangsvoraussetzungen stellen nur eine Kurzfassung dar. Die ausführlichen Angaben finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung finden Sie, wenn Sie auf der Studiengangseite den betreffenden Studiengang wählen und dann den Bereich mit den Ordnungen etc. anklicken. Achten Sie darauf, dass Sie die jeweils neueste Version der Prüfungsordnung öffnen.)

 

Bitte klicken Sie auf den betreffenden Studiengang.

Accounting, Auditing and Taxation (AAT)
  1. Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht oder ein vergleichbarer Abschluss mit einem wirtschaftswissenschaftlichen und/oder wirtschaftsrechtlichen Anteil von mindestens 90 Leistungspunkten
  2. Mindestnote des Abschlusses: gut (2,5)
  3. Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Erläuterung siehe unten „Englische Sprachkenntnisse“)

Sind die Voraussetzungen gemäß Punkt 1 und/oder Punkt 2 (s.o.) nicht erfüllt, kann in einem individuellen Eignungsgespräch die Eignung für den Zugang zum Masterstudiengang festgestellt werden.

Business Analytics (BuA)
  • Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Informatik oder Mathematik oder vergleichbarer Abschluss mit einem Anteil von mindestens 90 Leistungspunkten aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Informatik oder Mathematik
  • Mindestnote des Abschlusses: befriedigend (3,0)
  • mindestens 12 Leistungspunkte aus den Bereichen Technologiemanagement und/oder Operations Research
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Erläuterung siehe unten „Englische Sprachkenntnisse“)
Controlling und Risikomanagement (CRM)
  • Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre  oder vergleichbarer Abschluss mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von mindestens 90 Leistungspunkten
  • Mindestnote des Abschlusses: befriedigend (3,0)
  • mindestens 10 Leistungspunkte aus dem Gebiet Mathematik/Statistik
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Erläuterung siehe unten „Englische Sprachkenntnisse“)
Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht (DEWR)
  • Studium mit erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung der nachfolgenden Art:
    • Bachelorabschluss im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht oder in einem vergleichbaren Studiengang   oder
    • Bachelorabschluss in einem anderen Studiengang mit mindetens 60 Leistungspunkten in jurirtischen Fächern   oder
    • Diplom- oder Magisterprüfung mit mindestens 60 Leistungspunkten in juristischen Fächern   oder
    • Staatsprüfung zum 1. juristischen Staatsexamen
  • Mindestnote des Abschlusses:
    • gut (2,5) im Falle einer Bachelor-, Diplom- oder Magisterprüfung
    • befriedigend (6,5 Punkte) im Falle des 1. juristischen Staatsexamens
  • Kenntnisse der englischen Sprache:
    • Enlischkenntnisse auf dem Niveau B2  oder
    • bestandene Prüfungen zu englischsprachigen Veranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden   oder
    • dreimonatiges Praktikum im englischsprachigen Ausland   oder
    • einsemestriger Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland

Sind die Voraussetzungen hinsichtlich Noten oder Mindestleistungspunktzahl (s.o.) nicht erfüllt, kann die Eignung für den Zugang zum Masterstudiengang in einem individuellen Eignungsgespräch  festgestellt werden.

Economic Policy (EP)
  • Bachelorabschluss in Volkswirtschaftslehre  oder vergleichbarer Abschluss mit einem volkswirtschaftlichen Anteil von mindestens 100 Leistungspunkten
  • Mindestnote des Abschlusses: gut (2,5)
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2
Entrepreneurship and SME Management (SME)
  • Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre  oder vergleichbarer Abschluss mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten
  • Mindestnote des Abschlusses: befriedigend (3,0)
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Erläuterung siehe unten „Englische Sprachkenntnisse“)
Human-Computer Interaction (HCI)
  • Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik, Informatik, Betriebswirtschaftslehre, Design, Psychologie oder Soziologie oder vergleichbarer Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus den Gebietenen der oben genannten Fachstudiengänge
  • Mindestnote des Abschlusses: gut (2,5)
  • Kenntnisse der englischen Sprache:
    • TOEFL mit einem Ergebnis von mindestens 94 Punkten   oder
    • IELTS-Test mit einem Ergebnis von mindestens 6.5   oder
    • Cambridge B2 First mit mindestens 173 Punkten (Note B)   oder
    • PTE Academic mit mindestens 58 Punkten   oder
    • Ein Zeugnis, das englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2  ausweist
Management und Märkte (MM)
  • entweder
    • Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre  oder vergleichbarer Abschluss mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von mindestens 90 Leistungspunkten
    • Mindestnote des Abschlusses: befriedigend (3,0)

oder

    • Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten
    • Mindestnote des Abschlusses: gut (2,0)
    • Das Studium muss Leistunge aus den folgenden Gebieten im Umfang von jeweils 6 Leistungspunkten enthalten:
      • Buchführung und Abschluss
      • Produktion
      • Mikroökonomik
      • Makroökonomik

Sind diese genannten Prüfungen nicht Gegenstand des Studiums gewesen, dann erfolgt eine Zulassung unter der Auflage, dass wähgrend des Masterstudiums die entsprechenden Prüfungen aus dem Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Siegen nachzuholen sind.

  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Erläuterung siehe unten „Englische Sprachkenntnisse“)
Plurale Ökonomik
  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium der nachfolgenden Art:
    • Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang   oder
    • Bachelorabschluss in einem anderen geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 30 Leistungspunkten in wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen
  • Mindestnote: 3,0
    • Bachelornote im Fall eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums
    • Durchschnittsnote der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen im Falle eines anderen geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studiums
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Erläuterung siehe unten „Englische Sprachkenntnisse“)

Falls die für die Zulassung relevante Note (s.o.) schlechter als 3,0, aber mindestens 3,5 beträgt, dann kann die Eignung für den Zugang zum Masterstudium in einem individuellen Eignungsgespräch festgestellt werden.

Wirtschaftsinformatik (WInf)
  • Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik  oder vergleichbarer Abschluss mit einem Anteil von mindestens 90 Leistungspunkten aus den Gebieten der Wirtschaftsinformatik, Informatik oder Betriebswirtschaftslehre
  • Mindestnote des Abschlusses: befriedigend (3,0)
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Erläuterung siehe unten „Englische Sprachkenntnisse“)

 

Englische Sprachkenntnisse

Englische Sprachkenntnisse

Sofern für die Zulassung zu einem Masterstudiengang Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER/CEF) gefordert werden, können diese auf die folgenden Weisen nachgewiesen werden. Tests müssen die Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben umfassen.

Abitur Im Zeugnis der deutschen Allgemeinen Hochschulreife muss die Note im Fach Englisch mindestens ausreichend (5 Punkte) betragen. (Hinweis: In den neueren Zeugnissen wird i.d.R. das Sprachniveau explizit ausgewiesen.)
Muttersprachler Die Hochschulzugangsberechtigung wurde in einem englischsprachigen Land erworben.
Englischsprachiger Bachelorabschluss Bachelorabschluss in einem englischsprachigen Studiengang. Die Hochschule muss entweder in einem englischsprachigen Land liegen oder die Hochschule muss CEMS Mitglied sein oder die Hochschule muss EQUIS/AACSB akkreditiert sein (Im Fall eines Doppel-Bachelor-Abschlüssen müssen mindestens zwei Semester im englischsprachigem Ausland absolviert worden sein.)
TOEFL iBT 72 (oder besser)
University of Cambridge FCE, BEC Vantage, CAE, CPE
TOEIC Listening & Reading,
TOEIC Speaking & Writing
Listening: 400; Reading: 385; Speaking: 160; Writing: 150 (oder besser)
IELTS Academic 5.5 (oder besser)
Europäisches Abitur
(European Baccalaureat, International Baccalaureat)
Englisch muss erste oder zweite Sprache sein.