Anrechnung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die
- in anderen Studiengängen an der Universität Siegen
- an anderen inländischen Hochschulen oder
- an inländischen Berufsakademien oder
- an ausländischen anerkannten Hochschulen
erbracht worden sind, werden (nur) auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Es gelten aber folgende Besonderheiten:
- Ist eine Studierende oder ein Studierender gleichzeitig in zwei Studiengängen, Studiengang A und Studiengang B, eingeschrieben und legt während dieser Zeit im Studiengang A eine Prüfung ab, die eine Pflichtprüfung im Studiengang B ist, dann erfolgt eine automatische Anerkennung im Studiengang B. Ist die betreffende Prüfung im Studiengang B eine Wahlpflichtprüfung, dann erfolgt eine Anerkennung nur, falls die bzw. der Studierende vor der Prüfung eine entspreche Erklärung abgegeben hat, dass die Prüfung im Studiengang B anerkannt werden soll.
- Zusatzleistungen, die in dem betreffenden oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, werden grundsätzlicht nicht als reguläre Pflicht- oder Wahlpflichtprüfungen anerkannt, da in diesem Fall keine Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen gegeben ist.
Auf Antrag werden auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen auch sonstige Kenntnisse und Qualifikationen anerkannt, falls diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Es obliegt der antragstellenden Person, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen.