Bachelor-Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
In diesem Bereich stehen Informationen zum Studienaufbau und zur Studienplanung des Bachelorstudiengangs Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht. Sie finden
- Modulhandbücher und Prüfungsordnungen zum Studiengang.
- Studiengangsübersichten und weitere Informationen.
- Wichtige Formulare für Anmeldung zur Abschlussarbeit, Anmeldungen und Abmeldungen von Prüfungen, etc.
- Formulare speziell für den Studiengang Wirtschaftsrecht.
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen.
- Spezielle Regularien und Informationen zu einzelnen Modulen.
Weitere inhaltliche Informationen über die Studiengänge finden Sie auf den Seiten der Fakultät (hier).
Die Version 2019 des Bachelorstudienganges Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht läuft im Wintersemester 2028/29 aus.
Ordnungen und Übersichten
Version 2025-1
Gilt für Neu-/Wiedereinschreibungen ab Wintersemester 2025/26 (sowie für Wechsler von der Version 2019-1 in die Version 2025-1).
| Prüfungsordnungen | Studiengangübersichten | Praktikumsordnungen |
|---|---|---|
| Prüfungsordnung AM 63/2025 | Studiengangübersicht | Praktikumsordnung AM 18/2019 |
| Berichtigung AM 74/2023 |
Version 2019-1
Gilt für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2025/26 eingeschrieben haben (und nicht in die Version 2025-1 gewechselt sind).
| Prüfungsordnungen | Studiengangübersichten | Praktikumsordnungen |
|---|---|---|
| Prüfungsordnung AM 16/2019 | Studiengangübersicht | Praktikumsordnung AM 18/2019 |
| 1. Änderungsordnung AM 36/2019 | Berichtigung AM 74/2023 | |
| 2. Änderungsordnung AM 2/2022 | ||
| 3. Änderungsordnung AM 13/2023 | ||
| 4. Änderungsordnung AM 73/2024 |
Studierende können das Studium nach der Version 2019-1 noch bis zum 31.03.2029 abschließen. Es besteht, solange der Prüfungsanspruch nicht verloren gegangen ist, auch die Möglichzeit zum Wechsel in die Version 2025-1 des Studienganges.
Antragsformular zum Wechsel der Prüfungsordnungsversion von 2019-1 nach 2025-1
Regularien und Informationen zu ausgewählten Modulen
Anmeldungen zu den rechtswissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2026
Die Anmeldungen zu den nachfolgenden Prüfungen (über unisono -> Mein Studium -> Studienplaner mit Modulbuch) können bis zu den jeweils genannten Terminen erfolgen. Diese Anmeldung zur Prüfung ist zusätzlich zu der Belegungung der Veranstaltung erforderlich. (Bitte beachten Sie hier wie auch sonst den Unterschied zwischen der Belegung der Veranstaltung und der Anmeldung zur Prüfung!)
| AG | Studiengang- Version |
Modul | Prüfungsname | Prüfungs-Nr. | Anmeldung |
| BGB I | 2019-1/ 2025-1 |
Arbeitstechnik | Arbeitsgemeinschaft BGB I | 3DEWRBA002-S1 | —(nur im WiSe) |
| BGB II | 2019-1/ 2025-1 |
Arbeitstechnik | Arbeitsgemeinschaft BGB II | 3DEWRBA002-S2 | ab 27.04.2026 |
| ÖR I | 2019-1/ 2025-1 |
Öffentliches Wirtschaftsrecht I | Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Wirtschaftsrecht I |
3DEWRBA004-S | ab 27.04.2026 |
| ÖR II | 2019-1/ 2025-1 |
Öffentliches Wirtschaftsrecht II | Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Wirtschaftsrecht II |
3DEWRBA006-S | —(nur im WiSe) |
In unisono ist unter Bemerkungen die wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. der wissenschaftliche Mitarbeiter, die bzw. der die jeweilige Übungsgruppe leitet, eingetragen; als Prüfer ist derjenige Professor eingetragen, dem die Leiterin bzw. Leiter der Gruppe zugeordnet ist. Bitte wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung die „richtige“ AG aus!
Die Anmeldung kann bis zur vorletzten Woche der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen; die Abmeldung ist ebenfalls bis zu diesem Tag möglich.
Anmeldungen zu den Klausuren in den rechtswissenschaftlichen Übungen im Sommersemester 2026
Die Anmeldungen zu den nachfolgenden Prüfungen (über unisono) können bis zu den jeweils genannten Terminen erfolgen. Für eine Teilnahme an den Klausuren ist diese Anmeldung zur Prüfung zusätzlich zu einer eventuellen Belegung der Veranstaltung (ebenfalls über unisono) erforderlich. Die Anmeldung zu den Prüfungen ist ab Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) möglich; eine Abmeldung (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) kann bis 1 Woche vor der jeweiligen ersten Klausur online über unisono erfolgen.
| Studiengang- Version |
Prüf.-Nr. | Prüfungsname | Prüfer | Anmeldung bis |
Datum der 1. Klausur |
|
| 2019-1 2025-1 |
3DEWRBA003-P | Ziviles Wirtschaftsrecht I (Übung BGB I) | Dieckmann | 05.06.2026 | 12.06.2026 | |
| 2019-1 2025-1 |
3DEWRBA005-P | Ziviles Wirtschaftsrecht II (Übung BGB II) | (nur WiSe) | — | — | |
| 2019-1 2025-1 |
3DEWRBA006-P | Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Übung Öffentliches Wirtschaftsrecht | (nur WiSe) | — | — | |
| 2019-1 | 3DEWRBA007-P | Unternehmensrecht (Übung Handels- und Gesellschaftsrecht) | Dieckmann | 15.05.2026 | 22.05.2026 |
Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Fachvertretern über die genauen Klausurtermine und – räume.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Besonderheiten zu den rechtswissenschaftlichen Übungen:
- In einem Semester werden drei Klausuren angeboten; zwei Klausuren finden während der Vorlesungszeit, die dritte Klausur („Nachschreibeklausur“) in der vorlesungsfreien Zeit.
- Die drei Klausuren in einem Semester bilden gemeinsam einen Prüfungsversuch.
- Daher ist der Rücktritt von einer einzelnen Klausur nicht möglich; der Rücktritt kann nur von der Prüfung im Gesamten, d.h. von allen drei Klausuren gemeinsam, erfolgen.
- Ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen ist (online) bis eine Woche vor der ersten Klausur möglich. Liegt ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit) zur ersten Klausur vor, dann ist der Rücktritt unverzüglich (i.d.R. innerhlab von drei Werktagen) nach der ersten Klausur zu erklären; der Grund ist zu belegen (bei Krankheit durch eine ärztliche Bescheinigung).
- Nach der ersten Klausur ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, auch nicht im Falle einer Erkrankung o.Ä.
- Die Modulprüfung ist bestanden, wenn mindestens eine der Klausuren bestanden ist (das gilt auch dann, wenn nur an einer oder an zwei Klausuren teilgenommen wird). Die Modulnote ist die Note der besten Klausur; nur diese Note wird im Prüfungsverwaltungssystem erfasst.
- Die Modulprüfung ist nicht bestanden, wenn – nach erfolgter Prüfungsanmeldung ohne anschließenden Rücktritt – keine der drei Klausuren bestanden wurde. Man beachte, dass die Modulprüfung nur einmal wiederholt werden kann.
- Eine gesonderte Anmeldung für die Nachschreibeklausur zur Notenverbesserung ist nicht notwendig.
- Die Wiederholung einer bestandenen Klausur (im selben Semester) zählt nicht als Notenverbesserungsversuch i.S.d. Fachprüfungsordnung; die Wiederholung einer nicht-bestandenen Klausur (im selben) Semester zählt nicht für die Anzahl der verfügbaren Freiversuche gemäß Rahmenprüfungsordnung.
- Wird die Modulprüfung in einem späteren Semester wiederholt (sei es zur Notenverbesserung einer bestandenen Modulprüfung, sei es die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, sei es eine erneute Teilnahme aufgrund der Freiversuchsregelung), dann sind in diesem Wiederholungsversuch wiederum drei Klausurteilnahmen möglich.
Im Bachelorstudiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht erhalten Kandidatinnen und Kandidaten, die eine rechtswissenschaftliche Prüfung bestanden haben, die Gelegenheit, zum Zwecke der Notenverbesserung an der Nachschreibeklausur teilzunehmen, sofern sie sich rechtzeitig (bis 1 Woche vor dem Klausurtermin) beim Prüfungsamt zu dieser Klausur anmelden (Hinweis: Für die Übungen ist die 3. Klausur im Semester die „Nachschreibeklausur“; für die übrigen rechtswissenschaftlichen Klausuren im Bachelor 2011 ist die Klausur der 2. Prüfungsperiode die „Nachschreibeklausur“. Im Bachelor 2019 gibt es außer in den Übungen KEINE Nachschreibeklausuren.) Der Verbesserungsversuch kann nur in der Wiederholungsklausur desjenigen Semesteres unternommen werden, in welchem die Klausur bestanden worden ist.
Zur Notenverbesserung gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Eine Online-Anmeldung zu einer bestandenen Prüfung ist nicht möglich. Falls ein/e Studierende/r zur Notenverbesserungan an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten, dann muss sie/er sich bis 1 Woche vor dem Klausurtermin schriftlich oder per E-Mail (bitte aus Gründen der Datensicherheit hierzu die studentische E-Mail-Adresse (vorname.nachname@student.uni-siegen.de) benutzen) unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer beim Prüfungsamt für die jeweilige Prüfung anzumelden.
- Eine Notenverbesserung tritt nur dann ein, wenn die Modulnote besser ist als die Note der vorherigen Abschlussklausur.
- Es ist lediglich eine Notenverbesserung oder ein Gleichbleiben der Note möglich, nicht aber eine Verschlechterung.
Hinweis: Für den Masterstudiengang ist eine Notenverbesserung einer bestandenen Klausur nicht vorgesehen.
Formulare
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