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Bachelor-Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

In diesem Bereich stehen Informationen zum Studienaufbau und zur Studienplanung des Bachelorstudiengangs Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht. Sie finden

  • Modulhandbücher und Prüfungsordnungen zum Studiengang.
  • Studiengangsübersichten und weitere Informationen.
  • Wichtige Formulare für Anmeldung zur Abschlussarbeit, Anmeldungen und Abmeldungen von Prüfungen, etc.
  • Formulare speziell für den Studiengang Wirtschaftsrecht.
  • Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen.
  • Spezielle Regularien und Informationen zu einzelnen Modulen.

Weitere inhaltliche Informationen über die Studiengänge finden Sie auf den Seiten der Fakultät (hier).

Ordnungen und Übersichten

Prüfungsordnungen/Modulhandbücher/Studiengangübersichten

Version 2011

     Prüfungsordnungen      Modulhandbücher      Studiengangübersichten
Prüfungsordnung (Juni 2012)

Änderungsordnung (Dezember 2013)

Prüfungsordnung (konsolidierte Fassung, Dezember 2013)

Praktikumsordnung

Modulhandbuch Studiengangsübersicht 2011

Die Versionen 2008 und 2011 des Bachelorstudienganges Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht laufen mit dem Wintersemester 2024/2025 aus. Die Bachelorarbeit muss spätestens am 30.11.2024 begonnen werden. Ausnahmeregelungen sind nicht vorgesehen.

 

Version 2019

Prüfungsordnungen Studiengangübersichten Praktikumsordnungen
Prüfungsordnung Studiengangübersicht Praktikumsordnung
1. Änderungsordnung Berichtigung
2. Änderungsordnung
3. Änderungsordnung
4. Änderungsordnung

 

Antragformular zum Wechsel der Prüfungsordnungsversion (Version 2011 nach Version 2019)

Regularien und Informationen zu ausgewählten Modulen

Rechtswissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften

Anmeldungen zu den rechtswissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2024/2025

Die Anmeldungen zu den nachfolgenden Prüfungen (über unisono -> Mein Studium -> Studienplaner mit Modulbuch) können bis zu den jeweils genannten Terminen erfolgen. Diese Anmeldung zur Prüfung ist zusätzlich zu der Belegungung der Veranstaltung erforderlich. (Bitte beachten Sie hier wie auch sonst den Unterschied zwischen der Belegung der Veranstaltung und der Anmeldung zur Prüfung!)

 

AG Studiengang-
Version
Modul Prüfungsname Prüfungs-Nr. Anmeldung
BGB I 2011 Methodik/Arbeitstechnik Arbeitsgemeinschaft I im Bürgerlichen Recht 96614 14.10.2024-24.01.2025
2019 Arbeitstechnik Studienleistung 1 3DEWRBA002-S1 14.10.2024-24.01.2025
BGB II
2011 Methodik/Arbeitstechnik Arbeitsgemeinschaft II im Bürgerlichen Recht 96616 — (nur im SoSe)
2019 Arbeitstechnik Studienleistung 2 3DEWRBA002-S2 — (nur im SoSe)
ÖR I
2011 Grundlagen Öffentliches Wirtschaftsrecht Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Wirtschaftsrecht 96665 — (nur im SoSe)
2019 Öffentliches Wirtschaftsrecht I Öffentliches Wirtschaftsrecht I
(Studienleistung)
3DEWRBA004-S — (nur im SoSe)
ÖR II
2011 Öffentliches Wirtschaftsrecht Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Wirtschaftsrecht II 96668 14.10.2024-24.01.2025
2019 Öffentliches Wirtschaftsrecht II Öffentliches Wirtschaftsrecht II
(Studienleistung)
3DEWRBA006-S 14.10.2024-24.01.2025

In unisono ist unter Bemerkungen die wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. der wissenschaftliche Mitarbeiter, die bzw. der die jeweilige Übungsgruppe leitet, eingetragen; als Prüfer ist derjenige Professor eingetragen, dem die Leiterin bzw. Leiter der Gruppe zugeordnet ist. Bitte wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung die „richtige“ AG aus!

Die Anmeldung kann bis zur vorletzten Woche der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen; die Abmeldung ist ebenfalls bis zu diesem Tag möglich.

Rechtswissenschaftliche Übungen
Rechtswissenschaftliche Übungen

Anmeldungen zu den Klausuren in den rechtswissenschaftlichen Übungen im Wintersemester 2024/2025

Die Anmeldungen zu den nachfolgenden Prüfungen (über unisono) können bis zu den jeweils genannten Terminen erfolgen. Für eine Teilnahme an den Klausuren ist diese Anmeldung zur Prüfung zusätzlich zu einer eventuellen Belegung der Veranstaltung (ebenfalls über unisono) erforderlich. Die Anmeldung zu den Prüfungen ist ab Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) möglich; eine Abmeldung (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) kann bis 1 Woche vor der jeweiligen ersten Klausur online über unisono erfolgen.

Studiengang Prüf.-Nr. Prüfungsname Prüfer Anmeldung
bis
Datum der
1. Klausur
WR-LLB-2011/
WR-LLB-2019
96655/
3DEWRBA003-P
Übung BGB I/
Ziviles Wirtschaftsrecht I: Übung BGB I

(nur im SoSe)
WR-LLB-2011/
WR-LLB-2019
96656/
3DEWRBA005-P
Übung BGB II/
Ziviles Wirtschaftsrecht II: Übung BGB II
Fröschle
WR-LLB-2011/
WR-LLB-2019
3DEWRBA006-P/
3DEWRBA006-P
Übung Öffentliches Wirtschaftsrecht/
Öffentliches Wirtschaftsrecht II: Übung im Öffentlichen Recht
Schröder 19.11.2024 26.11.2024
WR-LLB-2011/
WR-LLB-2019
96635/
3DEWRBA007-P
Übung Handels- und Gesellschaftsrecht/
Unternehmensrecht: Übung Handels- und Gesellschaftsrecht

(nur im SoSe)

Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Fachvertretern über die genauen Klausurtermine und – räume.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Besonderheiten:

  • Die drei Klausuren zu einer Übung in einem Semester bilden gemeinsam einen Prüfungsversuch.
  • Daher ist der Rücktritt von einer einzelnen Klausur nicht möglich; der Rücktritt kann nur von der Püfung im Gesamten, d.h. von allen drei Klausuren gemeinsam, erfolgen.
  • Ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen ist (online) bis eine Woche vor der ersten Klausur möglich. Liegt ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit) zur ersten Klausur vor, dann ist der Rücktritt unverzüglich (i.d.R. innerhlab von drei Werktagen) nach der ersten Klausur zu erklären; der Grund ist zu belegen (bei Krankheit durch eine ärztliche Bescheinigung).
  • Nach der ersten Klausur ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, auch nicht im Falle einer Erkrankung o.ä.
  • Ist mindestens eine der beiden Klausuren in der Vorlesungszeit mit „4,0“ oder besser bewertet worden, dann ist das Modul bestanden, und die Modulnote ist die bessere der beiden Klausurnoten. Im Bachelorstudiengang kann die Modulnote in der Nachschreibeklausur (nach separater Anmeldung im Prüfungsamt!) verbessert werden; die Modulnote ist dann – auch wenn die Nachschreibeklausur mit „4,3“ oder schlechter bewertet wurde – die beste der drei Klausurnoten.
  • Ist (nach erfolgter Prüfungsanmeldung ohne anschließenden Rücktritt) keine der beiden Klausuren in der Vorlesungszeit mit „4,0“ oder besser bewertet worden, dann ist eine Teilnahme an der Nachschreibeklausur möglich. In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Anmeldung durch die Studierenden; die Anmeldung erfolgt automatisch durch das Prüfungsamt.
  • Wird die Nachschreibeklausur mit „4,0“ oder besser bewertet, dann ist das Modul mit der Note der Nachschreibeklausur als Modulnote bestanden.
  • Wird auch die Nachschreibeklausur mit „4,3“ oder schlechter bewertet oder erfolgt keine Teilnahme an der Nachschreibeklausur, dann ist die Modulprüfung zum ersten Mal „nicht bestanden“; die Prüfung kann dann in einem späteren Semester EINMAL (wieder mit drei möglichen Klausurteilnahmen) wiederholt werden.
  • Die Prüfungsanmeldung gilt für die beiden Klausuren in der Vorlesungszeit sowie im Falle, dass keine der beiden Klausuren bestanden worden ist, für die Nachschreibeklausur in der vorlesungsfreien Zeit. Ist mindestens eine der beiden Klausuren in der Vorlesungszeit bestanden worden, dann muss, falls die Note in der Nachschreibeklausur verbessert werden soll, eine separate Meldung zur Nachschreibeklausur im Prüfungsamt erfolgen.
  • Die oben beschrieben Regelungen gelten entsprechend für die rechtswissenschaftlichen Abschlussklausuren mit dem Unterschied, dass an die Stelle der zwei Klausurn während der Vorlesungszeit in den Übungen die (EINE!) Klausur unmittelbar nach Ende der Vorlesungszeit tritt.
Notenverbesserung

Im Bachelorstudiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht erhalten Kandidatinnen und Kandidaten, die eine rechtswissenschaftliche Prüfung bestanden haben, die Gelegenheit, zum Zwecke der Notenverbesserung an der Nachschreibeklausur teilzunehmen, sofern sie sich rechtzeitig (bis 1 Woche vor dem Klausurtermin) beim Prüfungsamt zu dieser Klausur anmelden (Hinweis: Für die Übungen ist die 3. Klausur im Semester die „Nachschreibeklausur“; für die übrigen rechtswissenschaftlichen Klausuren im Bachelor 2011 ist die Klausur der 2. Prüfungsperiode die „Nachschreibeklausur“.  Im Bachelor 2019 gibt es außer in den Übungen KEINE Nachschreibeklausuren.) Der Verbesserungsversuch kann nur in der Wiederholungsklausur desjenigen Semesteres unternommen werden, in welchem die Klausur bestanden worden ist.

Zur Notenverbesserung gelten die nachfolgenden Regelungen:

  1. Eine Online-Anmeldung zu einer bestandenen Prüfung ist nicht möglich. Falls ein/e Studierende/r zur Notenverbesserungan an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten, dann muss sie/er sich bis 1 Woche vor dem Klausurtermin schriftlich oder per E-Mail (bitte aus Gründen der Datensicherheit hierzu die studentische E-Mail-Adresse (vorname.nachname@student.uni-siegen.de) benutzen) unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer beim Prüfungsamt für die jeweilige Prüfung anzumelden.
  2. Eine Notenverbesserung tritt nur dann ein, wenn die Modulnote besser ist als die Note der vorherigen Abschlussklausur.
  3. Es ist lediglich eine Notenverbesserung oder ein Gleichbleiben der Note möglich, nicht aber eine Verschlechterung.

Hinweis: Für den Masterstudiengang ist eine Notenverbesserung einer bestandenen Klausur nicht vorgesehen.

Spezielle Informationen für die Version 2011

Informationen zum Auslauf der Version 2011
  • Die Prüfungsordnung für die Version 2011 des Studienganges tritt am 31.03.2025 außer Kraft.
  • Nach dem 31.03.2025 können keine Prüfungen mehr  abgelegt werden.
  • Die Bearbeitung der Bachelorarbeit muss spätestens am 30.11.2024 beginnen; die mündliche Verteidigung (im Falle einer rechtswissenschaftlichen Bachelorarbeit oder einer interdisziplinären Bachelorarbeit mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunk) muss vor dem 31.03.2025 stattfinden.
  • Die Prüfungen in den interdisziplinären Wahlpflichtmodulen werden letztmalig im Wintersemester 2022/2023 angeboten.
Juristische Arbeitstechnik, Datenbanknutzung, Präsentationstechnik (Version 2011)

Die Veranstaltung „Juristische Arbeitstechnik, Datenbanknutzung, Präsentationstechnik“ wird nicht mehr angeboten. Der zugehörige Leistungsnachweis wird auf Antrag erlassen. Der entsprechende (formlose) Antrag ist im Prüfungsamt abzugeben.

Einführung in die Rechtswissenschaft (Version 2011)

Der Leistungsnachweis „Einführung in die Rechtswissenschaft“ (nicht zu verwechseln mit dem Modul „Einführung/Methodik“ in der Version 2019!) wird auf Antrag erlassen. Der entsprechende (formlose) Antrag ist im Prüfungsamt abzugeben.

Buchführung und Abschluss (Version 2011)

Modulprüfung Buchführung und Abschluss (Studiengangversion 2011)

Studierende nach der Version  2011 können, soweit sie das Modul 11: Buchführung und Abschluss ihrer Prüfungsordnung noch nicht erfolgreich absolviert haben, alternativ auch die Prüfung im Modul 3DEWRBA021 „Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen“ ablegen. Falls diese Möglichkeit wahrgenommen werden soll, dann ist bis zum 15.12.2019 eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss, adressiert an das Prüfungsamt Fakultät III, abzugeben; die Erklärung gilt als Anmeldung zur Prüfung. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
Studierende, die in der Version 2019 eingeschrieben sind, können die Prüfung im Modul 3DEWRBA021 „Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen“ nicht durch die Prüfung im Modul 11 des Bachelor DEWR 2011 ersetzen.

Wechsel des interdisziplinären Wahlpflichtmoduls (Studiengangversion 2011)

Wechsel des interdisziplinären Wahlpflichtmoduls (Studiengangversion 2011)

Der Wechsel des interdisziplinären Wahlpflichtmoduls ist einmalig möglich. Der Wechsel kann nur erfolgen, wenn die Prüfungsleistung im zunächst gewählten Wahlpflichtfachmodul zum ersten Mal nicht bestanden wurde. Der nicht bestandene Prüfungsversuch wird nicht als Fehlversuch angerechnet. Der Wechsel ist schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss, adressiert an das Prüfungsamt Fakultät III, zu erklären. Die Erklärung muss in dem Semester, welches auf den nicht bestandenen Prüfungsversuch folgt, abgegeben werden, und zwar, da die interdisziplinären Wahlpflichtmodule jeweils im WS angeboten und geprüft werden, bis zum 31.5. eines jeden Jahres.

Abweichend von der oben genannten Frist kann im Falle, dass die Prüfung im interdisziplinäre Wahlpflichtmodul im WiSe 18/19 oder früher erstmalig nicht bestanden und danach nicht wiederholt wurde, der Wechsel bis zum 29.11.19 beantragt werden.

Formulare

Hinweis: Die nachfolgenden PDF-Formulare sollten nicht im Browser bearbeitet, sondern heruntergeladen werden. Andernfalls funktionieren möglicherweise die Auswahlmenus nicht.

Allgemeine Formulare
Alle wichtigen Formulare für Ihr Studium finden Sie hier:
Antrag auf eine Sonderprüfung
Anmeldung zur Sonderprüfung
Zusatzleistung in DEWR
Gleichwertigkeitsprüfung VOR Erbringung der Prüfungsleistung
Protokoll über die mündliche Prüfung
Anmeldung zur Abschlussarbeit (Wichtige Informationen zum Anmeldungsverfahren)
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor-/Masterarbeit wegen Krankheit
Anmeldung letzter Pruefungsversuch
Rücktritt wegen Krankheit (Wichtige Informationen zur Anerkennung des Attests)
Spezielle Formulare Bachelor Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

Anrechnungen/Anerkennungen