Prüfungen
Im folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen über die Prüfungen der Fakultät III und welche Richtlinien Sie bei Klausuren und anderen Prüfungsformen beachten müssen:
Aufgrund der aus den Prüfungsverhältnissen resultierenden Mitwirkungspflichten der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sind folgende Teilnahmebedingungen zu beachten
Wenn für eine Prüfung gemäß einer Prüfungsordnung keine Note vorgesehen ist, dann wird in unisono und in Leistungsbescheinigungen i.d.R. bei „bestanden“ die Note „BE“ und bei „nicht bestanden“ die Note „NB“ angezeigt. Im späteren Abschlusszeugnis wird diese Prüfung als „bestanden“ ausgewiesen.
Für eine Teilnahme an einer Prüfung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich; grundsätzlich wird eine Prüfung, zu der keine Anmeldung vorliegt, nicht gewertet. Falls ein Studierender zu einer Prüfung, zu der er angemeldet ist, ohne triftige Gründe nicht antritt, dann zählt die Prüfung als „nicht bestanden“ (5,0). Zum Vorgehen bei Problemen und zum Nachweis der An- und Abmeldungen im Online-Verfahren beachten Sie bitte die nachfolgenden Regeln.
- Wenn der Server vorübergehend nicht erreichbar ist, dann versuchen Sie es später nochmals. Sollten die technischen Schwierigkeiten über einen längeren Zeitraum bestehen, dann melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt.
- Wenn der Server kurz vor Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist nicht verfügbar ist, dann schicken Sie vor Ablauf der Frist eine Email an das Prüfungsamt der Fakultät III, aus der die gewünschte An- bzw. Abmeldung hervorgeht. Falls die Probleme nachvollzogen werden können, dann werden Sie von den Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes an- bzw. abgemeldet.
- Vergewissern Sie sich nach einer An- oder Abmeldung stets davon, dass das System Ihre Meldung akzeptiert hat, indem Sie sich unter Mein Studium -> Belegungen (und ggf. „Nur Prüfungen“ auswählen) die Übersicht der angemeldeten Prüfungen anzeigen lassen. Wenn Sie auf „PDF-Dokument erstellen“ klicken, können Sie – ggf. zum späteren Nachweis in einem Zweifelsfall – Ihren Anmeldestatus ausdrucken oder abspeichern. Klären Sie mögliche Unstimmigkeiten sofort (auf jeden Fall vor dem Termin der Klausur) mit dem Prüfungsamt ab. Seit dem 07.03.2019 erhalten Sie nach einer erfolgreichen Prüfungsanmeldung auch eine entsprechende Bestätigung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse.
Das Dokument Abschlussstatistik gibt einen Überblick über die Abschlussnoten der vergangenen drei Semester. Die Übersicht enthält für die einzelnen Studiengänge eine Tabelle über die Anzahl der einzelnen Noten (sehr gut, gut, befriedigend und ausreichend) sowie eine Tabelle der Notenquantile im 10%-Abstand.
Die Notenquantile geben Auskunft darüber, wie die Abschlussnote im Vergleich zu anderen Studierenden einzuschätzen ist. Auch die ECTS-Note, die i.d.R. im Zeugnis ausgewiesen ist, ist eine relative Note: z.B. bedeutet die ECTS-Note „A“, dass eine Studierende bzw. ein Studierender zu den besten 10% gehört. Da für die Berechnung der ECTS-Note häufig eine andere Datenbasis (d.h. ein anderer Zeitraum, in dem die Abschlüsse erzielt wurden) herangezogen wurde, kann es sein, dass in Grenzfällen die ECTS-Note nicht genau den Angaben in der Abschlussstatistik entspricht. Z.B. könnte es sein, dass eine Studierende laut Abschlusstabelle (noch gerade eben so) zu den besten 10 Prozent gehört, im Zeugnis aber die ECTS-Note „B“ ausgewiesen wird (oder umgekehrt).