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Prüfungen

Im folgenden finden Sie wichtige Informationen über die Prüfungen der Fakultät III, insbesondere zur

  • Online-Anmeldung zu und -Abmeldung von Prüfungen
  • Vorgehen im Krankheitsfall
  • Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit
  • Teilnahmeregelungen für Klausuren
Welche Studierenden melden sich auf welche Weise zu den Prüfungen an?

Die Studierenden melden sich grundsätzlich selbst online über unisono zu den Klausuren, mündlichen Prüfungen und Seminaren an (weitere Informationen zur Online-An- und Abmeldung siehe unten). Ausgenommen hiervon sind:

  • Prüfungen im letzten Versuch: Die Online-Anmeldung zu einer Prüfung, bei der es sich um die letzte Wiederholungsmöglichkeit handelt, ist gesperrt. Die Anmeldung erfolgt über das Formular Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch.
  • Zusatzleistungen: Die Online-Anmeldung einer „Zusatzleistung“ ist nicht möglich. Hier ist das für den betreffenden Studiengang zuständige Prüfungsamt zu kontaktieren.
  • Schüler-Studierende besitzen keinen unisono-Zugang und können sich nicht online zu Prüfungen anmelden. Sie melden sich zunächst persönlich im Prüfungsamt.
  • Erasmus-Studierende etc. sind in keinem regulären Studiengang eingeschrieben und können sich in der Regel nicht online zu Prüfungen anmelden.
  • Abschlussarbeit: Die Anmeldung- zur Bachelorarbeit und zur Masterarbeit erfolgt per Formular

Im Falle von Prüfungen im letzten Versuch und von Zusatzleistungen melden sich die Studierenden bei dem Prüfungsamt, dass für ihren Studiengang zuständig ist. In den anderen Fällen sowie beim letzten Versuch und bei Zusatzleistungen in den Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik (einschließlich HCI) und des Wirtschaftsrechts melden sich die Studierenden beim Prüfungsamt Fakultät III mit dem Formular „Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch“ an. Die Anmeldung muss handschriftlich unterschrieben sein; die Anmeldung kann aber auch eingescannt werden und per E-Mail von der studentischen Adresse an das Prüfungsamt geschickt werden.

Studierende, die ohne Online-Anmeldung bzw. ohne Anmeldung per Formular beim Prüfungsamt an einer Prüfung teilnehmen, müssen davon ausgehen, dass die Prüfung nicht gewertet wird.

Vorgehensweise bei der Online-Anmeldung und -Abmeldung von Prüfungen

Für eine Teilnahme an einer Prüfung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich; grundsätzlich wird eine Teilnahme an einer Prüfung, zu der keine Anmeldung vorliegt, nicht gewertet. Umgekehrt gilt eine Prüfung, zu der ein Studierender sich angemeldet hatte, zu welcher der Studierende aber ohne triftige Gründe, z.B. Krankheit, nicht antritt, als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewerrtet. Bitte seien Sie daher in Ihrem eigenen Interesse sehr sorgfältig bei der An- und Abmeldung.

Die Erläuterungen zur Online-Anmeldung und -Abmeldung beschreiben das grundsätzliche Vorgehensweise. Zum Vorgehen bei Problemen und zum Nachweis der An- und Abmeldungen im Online-Verfahren beachten Sie bitte die nachfolgenden Regeln.

  • Wenn der Server vorübergehend nicht erreichbar ist, dann versuchen Sie es später nochmals. Sollten die technischen Schwierigkeiten über einen längeren Zeitraum bestehen, dann melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt.
  • Wenn der Server kurz vor Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist nicht verfügbar ist, dann schicken Sie vor Ablauf der Frist eine Email an das Prüfungsamt Fakultät III , aus der die gewünschte An- bzw. Abmeldung hervorgeht. Falls die Probleme nachvollzogen werden können, dann werden Sie von den Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes an- bzw. abgemeldet.
  • Falls eine Anmeldung nicht funktioniert, obwohl sie möglich sein sollte, dann kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Schicken Sie zur Klärung der Gründe bitte eine E-Mail mit Angabe der Matrikelnummer, des Studienganges und der Prüfungsnummer sowie mit einem geeigneten Screen Shot (z.B. unisono-Fehlermeldung) an das Prüfungsamt Fakultät III.
  • Vergewissern Sie sich nach einer An- oder Abmeldung stets davon, dass das System Ihre Meldung akzeptiert hat, indem Sie sich unter   Mein Studium -> Belegungen (und ggf. „Nur Prüfungen“ auswählen) die Übersicht der angemeldeten Prüfungen anzeigen lassen. Wenn Sie auf „PDF-Dokument erstellen“ klicken, können Sie – ggf. zum späteren Nachweis in einem Zweifelsfall – Ihren Anmeldestatus ausdrucken oder abspeichern. Ferner sollten Sie nach einer An- oder Abmeldung eine automatische E-Mail von unisono erhalten, dass sich der Status der betreffenden Prüfung geändert hat; bleibt diese E-Mail aus, überprüfen Sie bitte sorfältig, dass die Anmeldung von unisono akzeptiert worden ist.
Rücktritt von der Prüfung wegen Krankheit

Bei einem Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit ist die bloße Abgabe oder Vorlage eines Attestes bzw. einer Arbeitsunfähighkeitsbescheinigung (AU) nicht ausreichend; der Rücktritt von der Prüfung muss ausdrücklich erklärt werden. Die Rücktrittserklärung muss unverzüglich erfolgen, wobei eine Erklärung innerhalb von 3 Tagen (Abgabe im Prüfungsamt oder, im Falle eines Briefes an das Prüfungsamt, das Datum des Poststempels) ohne Weiteres als unverzüglich angesehen wird. Bitte verwenden Sie zum Rücktritt wegen Krankheit  diesen Vordruck.

Wird ein Attest/AU anerkannt, dann wird vom Prüfungsamt in unisono für die entsprechende Prüfung ein Rücktritt mit dem Vermerk „AT“ (für „Attest“) eingetragen. Die Studierenden können nach dem persönlichen Login in unisono unter dem Menüpunkt „Mein Studium“ unter „Leistungen“ in der Spalte „Status“ den Eintrag „AT“ sehen. Durch Anklicken des PDF-Buttons lässt sich eine entsprechende PDF-Datei erzeugen, welche man gegebenenfalls zum Zwecke eines eventuellen späteren Nachweises ausdrucken oder abspeichern kann.

Im Falle, dass ein Attest/AU nicht anerkannt wird, wird in unisono der Vermerk „NAT“ (für „nicht anerkanntes Attest“) eingetragen und der betreffende Studierende erhält ein Schreiben des Prüfungsamtes mit Angabe des Grundes, warum das Attest/AU nicht anerkannt worden ust. Wird ein Attest nicht anerkannt, gilt die Prüfung als mit „nicht bestanden“ (Note 5,0) bewertet.

Anmeldung zur Abschlussarbeit

Um das Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und um – insbesondere beim Thema der Arbeit – Übertragungsfehler, die bei handschriftlichen Eintragungen in das Anmeldeformular vorkommen können, zu vermeiden, gilt ab sofort für die Anmeldung zur Abschlussarbeit (Bachelorarbeit, Masterarbeit) der folgende Verfahrensablauf:

  1. Die/der Studierende vereinbart mit der Erstprüferin/dem Erstprüfer das genaue Thema der Arbeit sowie einen Bearbeitungsbeginn. Die Erstprüferin/der Erstprüfer teilt der/dem Studierenden die Zweitprüferin/den Zweitprüfer mit.
  2. Die/der Studierende lädt das PDF-Dokument zur Anmeldung zur Abschlussarbeit von der Internetseite des Prüfungsamtes herunter (Vorhanden im jeweiligen Studiengang unter Formulare Allgemein), füllt dieses elektronische Formular am Computer aus und druckt das ausgefüllte Formular aus. (Es wird empfohlen, das ausgefüllte Formular auch auf dem eigenen Computer abzuspeichern.)
  3. Die/der Studierende unterschreibt (handschriftlich) das ausgedruckte Formular und legt es der Erstprüferin/dem Erstprüfer vor, die/der durch ihre/seine Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
  4. Die/der Studierende gibt das Formular im Prüfungsamt ab.
  5. Das Prüfungsamt teilt der/dem Studierenden offiziell per E-Mail an die studentische E-Mail-Adresse  das Thema der Arbeit und den letztmöglichen Termin für die Abgabe der Arbeit mit.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Punkte:

  • Um auszuschließen, dass Studierende sich gegenüber ihren Kommilitonen den Vorteil einer längeren Bearbeitungszeit verschaffen, muss das Formular unmittelbar nach der Unterschrift der Erstprüferin/des Erstprüfers im Prüfungsamt eingegangen sein und muss der Bearbeitungsbeginn spätestens 2 Wochen nach der Unterschrift der Erstprüferin/des Erstprüfers erfolgen. Andernfalls wird die Anmeldung nicht akzeptiert.
  • Wir schlagen vor, dass die Studierenden selbst das Formular im Prüfungsamt abgeben oder in das Postfach des Prüfungsamtes werfen, damit Sie sicher sein können, dass die Anmeldung im Prüfungsamt eingegangen ist.
  • Stellen Sie sicher, dass in unisono die richtige Adresse unter „Kontaktdaten“ eingetragen ist und kontrollieren Sie regelmäßig Eingänge in Ihrem studentischen E-Mail-Konto.
Teilnahmeregelungen für Klausuren

Aufgrund der aus den Prüfungsverhältnissen resultierenden Mitwirkungspflichten der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sind folgende Teilnahmeregelungen zu beachten

Teilnahmeregelungen für Klausuren

Regulations for Written Examinations

Statistik zur Gesamtabschlussnote

Das Dokument Abschlussstatistik gibt einen Überblick über die Abschlussnoten der vergangenen drei Semester. Die Übersicht enthält für die einzelnen Studiengänge eine Tabelle über die Anzahl der einzelnen Noten (sehr gut, gut, befriedigend und ausreichend) sowie eine Tabelle der Notenquantile im 10%-Abstand.

Die Notenquantile geben Auskunft darüber, wie die Abschlussnote im Vergleich zu anderen Studierenden einzuschätzen ist. Auch die ECTS-Note, die i.d.R. im Zeugnis ausgewiesen ist, ist eine relative Note: z.B. bedeutet die ECTS-Note „A“, dass eine Studierende bzw. ein Studierender zu den besten 10% gehört. Da für die Berechnung der ECTS-Note häufig eine andere Datenbasis (d.h. ein anderer Zeitraum, in dem die Abschlüsse erzielt wurden) herangezogen wurde, kann es sein, dass in Grenzfällen die ECTS-Note nicht genau den Angaben in der Abschlussstatistik entspricht. Z.B. könnte es sein, dass eine Studierende laut Abschlusstabelle (noch gerade eben so) zu den besten 10 Prozent gehört, im Zeugnis aber die ECTS-Note „B“ ausgewiesen wird (oder umgekehrt).