Prüfungen im Wintersemester 2025/26
Die Übersicht Prüfungen im WiSe 2025/26 gibt einen Überblick über die Prüfungen im laufenden Semester und die zugehörigen Veranstaltungen. Achtung: Die angegebenen Nummern (in der 1. Spalte der Übersicht) sind nicht in allen Fällen die unisono-Prüfungsnummern. In der Übersicht Prüfungen im WiSe 2025/26: Anerkennungen können Sie überprüfen, in welchen Studiengängen und in welchen Modulen die einzelnen Prüfungen anerkannt werden (es sind nur diejenigen Studiengänge aufgeführt, für die das Prüfungsamt Fakultät III direkt zuständig ist).
Prüfungstermine Wintersemester 2025/26
- Der allgemeine Klausurzeitraum der 1. Prüfungsperiode beginnt am 09.02.2026 und endet am 06.03.2026; der allgemeine Klausurzeitraum der 2. Prüfungsperiode beginnt am 16.03.2026 und endet am 31.03.2026. Einzelne Klausuren, insbesondere solche, die nicht vom Prüfungsamt Fakultät III organisiert werden, können auch früher oder später stattfinden.
- Die Nachschreibeklausuren in den rechtswissenschaftlichen Übungen liegen in der Woche vom 09.03.2026 bis zum 13.03.2026.
- Die Online-Prüfungsanmeldung in unisono für die Prüfungen der 1. Prüfungsperiode ist ab 05.01.2026 möglich, für die 2. Prüfungsperiode ab dem 28.02.2026 (im Falle einer Klausurteilnahme zur 1. Prüfungsperiode ist eine Anmeldung zur 2. Prüfungsperiode aber erst dann möglich, wenn das Ergebnis der 1. Prüfungsperiode in unisono eingetragen worden ist).
- Die Anmeldung zu einer Klausur kann i.d.R. bis 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin erfolgen, die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen und zu semesterbegleitenden Prüfungen i.d.R. bis zum letzten Tag der Vorlesungszeit. Sofern die Prüferin bzw. der Prüfer mündliche Prüfungen für die letzte Woche der Vorlesungszeit oder die erste Woche der vorlesungsfreien Zeit angesetzt hatte, kann das Ende der Anmeldefrist auch früher liegen.
- Bitte beachten Sie die unten folgenden „Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung“.
- Bitte beachten Sie, dass für Klausuren, die nicht von unserem Prüfungsamt organisiert werden (z.B. ZöBiS-Klausuren, Klausuren aus der Informatik, Klausuren aus den Medienwissenschaften), die dortigen Regelungen, Fristen und Termine gelten.
- Die Termine für die Klausuren werden in den nachfolgenden Tabellen „1. Prüfungsperiode WiSe 2025/26“ und „2. Prüfungsperiode WiSe 2025/26“ jeweils unter dem Link „Prüfungstermine“ veröffentlicht; die Termine werden voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember 2026 bekanntgegeben. Die Klausurtermine werden auch in unisono eingetragen und finden sich u.a. in der Prüfungsanmeldung.
- Die einzelnen Klausurräume werden am 1. Werktag nach Ende der Rücktrittsfrist, also 4 bis 6 Tage vor der jeweiligen Klausur, bekanntgegeben (Link „Klausurräume“ in den nachfolgenden Tabelle „1. Prüfungsperiode WiSe 2025/26“ bzw. „2. Prüfungsperiode WiSe 2025/26“). Die Klausuren finden überwigend in den Räumen auf dem Campus US statt; einzelne Klausuren, insbesondere solche mit einer größeren Anzahl an Teilnehmern, können auch auch auf dem Campus AR stattfinden; hier eine allgemeine Übersicht zu den Klausurräumen.
| 1. Prüfungsperiode | WiSe 2025/26 |
|---|---|
| Prüfungstermine | |
| Klausurräume |
| 2. Prüfungsperiode | WiSe 2025/26 |
|---|---|
| Prüfungstermine | |
| Klausurräume |
Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung
- Beachten Sie den Unterschied zwischen der Belegung der Veranstaltung und der Anmeldung zur Prüfung . Dies sind zwei unterschiedliche Punkte: Weder bedeutet die Belegung einer Veranstaltung eine automatische Anmeldung zur zugehörigen Prüfung; noch ist (zumindest in unserem Bereich) die Belegung einer Veranstaltung eine Voraussetzung, um die zugehörige Prüfung anmelden zu können.
- Eine Teilnahme an einer Klausur ohne vorherige Prüfungsanmeldung ist nicht gestattet; wird eine Klausur mitgeschrieben, ohne dass eine vorherige Anmeldung erfolgte, dann wird die Klausur nicht gewertet.
- Nach einer erfolgreichen An- oder Abmeldung (wie auch nach einer Notenverbuchung) verschickt das unisono-System eine automatische E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Löschen Sie diese E-Mail nicht aus Ihren E-Mail-Konto, sodass Sie später im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Anmeldung erfolgreich war.
- Sollten Sie dagegen nach einer (versuchten) An- bzw. Abmeldung keine E-Mail erhalten , dann ist es möglich, dass unisono – aus welchen Gründen auch immer – die Anmeldung nicht akzeptiert hat. Dann müssen Sie auf jeden Fall – z.B. durch die Generierung einer aktuellen Anmeldeübersicht (siehe nächsten Punkt) oder indem Sie in Ihrem Kontobaum den Status der betreffenden Prüfung(en) feststellen – überprüfen, ob der Anmeldeversuch erfolgreich war oder nicht.
- Erstellen Sie (in Ihrem eigenen Interesse!) nach jeder An- und Abmeldung einen Nachweis über Ihren Anmeldestatus . (Gehen Sie dazu auf „Belegungen und Anmeldungen“ unter „Mein Studium“. Klicken Sie dann (links oben) auf PDF-Dokument erstellen. Überprüfen Sie, dass die an- bzw. abgemeldete Prüfung tatsächlich in der Übersicht steht und speichern die Übersicht ab.)
- Die Prüfungsanmeldung zu einer Klausur ist in der Regel bis 1 Woche vor der jeweiligen Klausur möglich, die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen in der Regel bis zum Ende der Vorlesungszeit; die Anmeldung zu semesterbegleitenden Prüfungen erfolgt im Laufe der Vorlesungszeit des Semesters oder ebenfalls am Ende der Vorlesungszeit. Die Anmeldung zu Prüfungen der 2. Prüfungsperiode ist aus technischen Gründen erst nach Abschluss der Klausuren der 1. Prüfungsperiode möglich.
- Beachten Sie aber, dass für Prüfungen, die Sie an anderer Stelle ablegen, die dortigen Fristen und Termine gelten. Dies betrifft z.B. die „ZöBiS-Klausuren“, die Informatik-Klausuren der Studierenden der Wirtschaftsinformatik und die Klausuren aus dem Masterstudiengang Medienkultur der HCI-Studierenden.
- Die Abmeldung von Prüfungen ist in der Regel bis 1 Woche vor der jeweiligen Prüfung möglich.

