Bestimmte Vorgehensweisen und wichtige Informationen
Um das Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und um – insbesondere beim Thema der Arbeit – Übertragungsfehler, die bei handschriftlichen Eintragungen in das Anmeldeformular vorkommen können, zu vermeiden, gilt ab sofort für die Anmeldung zur Abschlussarbeit (Bachelorarbeit, Masterarbeit) der folgende Verfahrensablauf:
- Die/der Studierende vereinbart mit der Erstprüferin/dem Erstprüfer das genaue Thema der Arbeit sowie einen Bearbeitungsbeginn. Die Erstprüferin/der Erstprüfer teilt der/dem Studierenden die Zweitprüferin/den Zweitprüfer mit.
- Die/der Studierende lädt das PDF-Dokument zur Anmeldung zur Abschlussarbeit von der Internetseite des Prüfungsamtes herunter (Vorhanden im jeweiligen Studiengang unter Formulare Allgemein), füllt dieses elektronische Formular am Computer aus und druckt das ausgefüllte Formular aus. (Es wird empfohlen, das ausgefüllte Formular auch auf dem eigenen Computer abzuspeichern.)
- Die/der Studierende unterschreibt (handschriftlich) das ausgedruckte Formular und legt es der Erstprüferin/dem Erstprüfer vor, die/der durch ihre/seine Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
- Die/der Studierende gibt das Formular im Prüfungsamt ab.
- Das Prüfungsamt teilt der/dem Studierenden offiziell per E-Mail an die studentische E-Mail-Adresse das Thema der Arbeit und den letztmöglichen Termin für die Abgabe der Arbeit mit.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Punkte:
- Um auszuschließen, dass Studierende sich gegenüber ihren Kommilitonen den Vorteil einer längeren Bearbeitungszeit verschaffen, muss das Formular unmittelbar nach der Unterschrift der Erstprüferin/des Erstprüfers im Prüfungsamt eingegangen sein und muss der Bearbeitungsbeginn spätestens 2 Wochen nach der Unterschrift der Erstprüferin/des Erstprüfers erfolgen. Andernfalls wird die Anmeldung nicht akzeptiert.
- Wir schlagen vor, dass die Studierenden selbst das Formular im Prüfungsamt abgeben oder in das Postfach des Prüfungsamtes werfen, damit Sie sicher sein können, dass die Anmeldung im Prüfungsamt eingegangen ist.
- Stellen Sie sicher, dass in unisono die richtige Adresse unter „Kontaktdaten“ eingetragen ist und kontrollieren Sie regelmäßig Eingänge in Ihrem studentischen E-Mail-Konto.
Bei einem Rücktritt von einer Prüfung, z.B. wegen Krankheit, ist die bloße Abgabe oder Vorlage eines Attestes/AU nicht ausreichend; der Rücktritt von der Prüfung muss ausdrücklich erklärt werden. Bitte verwenden Sie zum Rücktritt wegen Krankheit diesen Vordruck.
Ist ein Studierender in mehreren Studiengängen eingeschrieben, dann erfolgt die Krankmeldung für denjeinigen Studiengang, für den die Prüfung auch angemeldet wurde.
Wird ein Attest/AU anerkannt, dann wird vom Prüfungsamt für die entsprechende Prüfung ein Rücktritt mit dem Vermerk „AT“ (für „Attest“) eingetragen. Die Studierenden können nach dem persönlichen Login in unisono unter dem Menüpunkt „Mein Studium“ unter „Leistungen“ in der Spalte „Status“ den Eintrag „AT“ sehen. Durch Anklicken des PDF-Buttons lässt sich eine entsprechende PDF-Datei erzeugen, welche man gegebenenfalls zum Zwecke eines eventuellen späteren Nachweises ausdrucken oder abspeichern kann.
Im Falle, dass ein Attest/AU nicht anerkannt wird, erhalten die Studierenden weiterhin ein entsprechendes Schreiben des Prüfungsamtes mit Angabe des Grundes, warum das Attest/AU nicht anerkannt wird. In der Leistungsübersicht sind diese Prüfungen mit dem Vermerk „NAT“ (für „nicht anerkanntes Attest“) gekennzeichnet.
Die Studierenden melden sich grundsätzlich online über Unisono (Erläuterungen) zu den Klausuren, mündlichen Prüfungen und Seminaren an. Ausgenommen hiervon sind:
- Prüfungen im letzten Versuch: Die Online-Anmeldung zu einer Prüfung, bei der es sich um die letzte Wiederholungsmöglichkeit handelt, ist gesperrt. Die Anmeldung erfolgt über das Formular Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch.
- Zusatzleistungen: Die Online-Anmeldung einer „Zusatzleistung“ ist nicht möglich. Hier ist das für den betreffenden Studiengang zuständige Prüfungsamt zu kontaktieren.
- Schüler-Studierende besitzen keinen unisono-Zugang und können sich nicht online zu Prüfungen anmelden. Sie melden sich zunächst persönlich im Prüfungsamt.
- Erasmus-Studierende etc. sind in keinem regulären Studiengang eingeschrieben und können sich in der Regel nicht online zu Prüfungen anmelden.
- Studierende im Masterstudiengang Medien und Gesellschaft nach der PO-Version 2013, können sich nicht zu den Einzelprüfungen „Internationales Personalmanagement“ und „Organisationsgestaltung“ anmelden.
- Studierende in den Bachelor-Lehramtsstudiengängen nach der PO-Version 2013 können sich in den betriebswirtschaftlichen Modulen, in denen die Modulprüfung in Form einer zusammengesetzten Modulabschlussprüfung zu absolvieren ist, zu den Einzelprüfungen anmelden.
Im Falle von Prüfungen im letzten Versuch und von Zusatzleistungen melden sich die Studierenden bei dem Prüfungsamt, dass für ihren Studiengang zuständig ist. In den anderen Fällen sowie beim letzten Versuch und bei Zusatzleistungen in den Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik (einschließlich HCI) und des Wirtschaftsrechts melden sich die Studierenden beim Prüfungsamt Fakultät III mit dem Formular „Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch“ an. Die Anmeldung muss handschriftlich unterschrieben sein; die Anmeldung kann aber auch eingescannt werden und per E-Mail von der studentischen Adresse an das Prüfungsamt geschickt werden.
Wenn in anderen als den oben genannten Fällen Studierende sich nicht online zu der gewünschten Prüfung anmelden können, dann ist zunächst zu klären, warum die Anmeldung nicht möglich ist (häufig funktioniert eine Anmeldung nicht, weil nach einem Studiengangwechsel die betreffende Prüfung noch im alten Studiengang steht; in diesem Fall muss die Prüfung zunächst vom alten in den aktuellen Studiengang übertragen werden). Zur Überprüfung schicken die Studierenden eine E-Mail mit Angabe der Matrikelnummer, des Studienganges und der Prüfungsnummer sowie mit einem Screen Shot der betreffenden Stelle im Anmeldebaum an das Prüfungsamt Fakultät III. Falls sich herausstellt, dass eine Anmeldung möglich sein sollte, aber die Online-Anmeldung sich nicht realisieren lässt, dann melden sich die Studierenden wie im vorhergehenden Absatz beschrieben zu der Prüfung an.
Studierende, die ohne Online-Anmeldung und ohne schriftliche Anmeldung beim Prüfungsamt an einer Klausur teilnehmen, müssen davon ausgehen, dass die Klausur nicht gewertet wird.
Wenn lediglich noch ein Modul zum Abschluss des Studiums fehlt und diese Prüfung aktuell (innerhalb der nächsten beiden Monate) nicht regulär angeboten wird, dann kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachvertreter eine Sonderprüfung (mündlich oder eine schriftlich) angesetzt werden. Eine solche Sonderprüfung wird aber nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen genehmigt:
- Die bzw. der Studierende hat sich in dem Semester, in dem die Klausur letztmalig angeboten wurde, bemüht, die Prüfung zu bestehen (d.h. an den regulären Prüfungen teilgenommen),
- Die in Frage stehende Teilprüfung soll nach dem Studienverlaufsplan im fünften oder sechsten Semester des betreffenden Bachelorstudienganges bzw. im dritten oder vierten Semester des betreffenden Masterstudienganges abgelegt werden; für Prüfungen die vom ersten bis zum vierten Semester (Bachelorstudiengang) bzw. im ersten oder zweiten Semester (Masterstudiengang) abgelegt werden sollen, wird keine Sonderprüfung gewährt.