Bachelor-Studiengang Volkswirtschaftslehre
In diesem Bereich stehen Informationen zum Studienaufbau und zur Studienplanung des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre. Sie finden
- Modulhandbücher und Prüfungsordnungen zum Studiengang.
- Studiengangsübersichten und weitere Informationen.
- Wichtige Formulare für Anmeldung zur Abschlussarbeit, Anmeldungen und Abmeldungen von Prüfungen, etc.
- Formulare speziell für den Studiengang Volkswirtschaftslehre.
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen.
- Spezielle Regularien und Informationen zu einzelnen Modulen.
Weitere inhaltliche Informationen über die Studiengänge finden Sie auf den Seiten der Fakultät (hier).
Version 2019
| Prüfungsordnungen | Studiengangübersichten | Langfristplanung |
|---|---|---|
| Prüfungsordnung AM 32/2019 | Studiengangübersicht | Langfristplanung |
| 1. Änderungsordnung AM 9/2020 | ||
| 2. Änderungsordnung AM 81/2021 |
Die Prüfung zur Veranstaltung „Digitale Ökonomie“ (3HUNOL300V) von Herrn Prof. Dr. Hunold kann wahlweise als Europäische Wirtschaftspolitik I (3VWLBA007-P1), Europäische Wirtschaftspolitik II (3VWLBA008-P1) oder Europäische Wirtschaftspolitik III (3VWLBA009-P1) abgelegt werden. Dabei gelten die nachfolgende Regelungen (es wird auf Europäische Wirtschaftspolitik I als Beispiel abgestellt; Entsprechendes gilt für Europäische Wirtschaftspolitik II und Europäische Wirtschaftspolitik III):
- Digitale Ökonomie kann nicht als Europäische Wirtschaftspolitik I, gewählt werden, wenn Europäische Wirtschaftspolitik I bereits bestanden wurde.
- Wird Digitale Ökonomie als Europäische Wirtschaftspolitik I gewählt und es liegen bereits Fehlversuche für Europäische Wirtschaftspolitik I vor, dann gilt eine Teilnahme an der Prüfung als nächster Prüfungsversuch für Europäische Wirtschaftspolitik I (d.h. die Fehlversuche aus Monetary Policy werden mitgezählt).
- Wird Digitale Ökonomie als Europäische Wirtschaftspolitik I gewählt und die Prüfung bestanden, dann muss (und kann) Monetary Policy nicht mehr als Europäische Wirtschaftspolitik I gewählt werden.
- Wird Digitale Ökonomie als Europäische Wirtschaftspolitik I gewählt und die Prüfung nicht bestanden, dann kann später wieder Monetary Policy als Europäische Wirtschaftspolitik I gewählt werden, wobei aber der Fehlversuch für Digitale Ökonomie mitgezählt wird.
- Die prüfungsrechtliche Entscheidung, ob Digitale Ökonomie als Europäische Wirtschaftspolitik I gewählt wird, fällt mit der Teilnahme an der Prüfung zu Digitale Ökonomie.
In „Spezielle Aspekte der Volkswirtschaftslehre“ bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
1.) Geschichte des ökonomischen Denkens
| Typ | Veranstaltung | Lage | Prüfung | Prüf.-Nr. |
| Vorlesung | Geschichte des ökonomischen Denkens | WiSe | Prüfungsleistung (6 LP) | 3VWLBA014-P2 |
| Seminar | Geschichte des ökonomischen Denkens | Sose | Studienleistung (3 LP) | 3VWLBA014-SL1 |
2.) Wirtschaftsgeschichte
| Typ | Veranstaltung | Lage | Prüfung | Prüf.-Nr. |
| Vorlesung & Übung | Historische Grundlagen des Wirtschaftens | WiSe | Prüfungsleistung (6 LP) Studienleistung (3 LP) |
3VWLBA014-P2 3VWLBA014-SL1 |
„Wirtschaftsgeschichte“ kann nicht gleichzeitig als „Spezielle Aspekte der Volkswirtschaftslehre“ und „Spezielle Aspekte der Wirtschaftswissenschaften“ gewählt werden.
In „Spezielle Aspekte der Wirtschaftswissenschaften“ bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
1.) Produktion
Prüfung: Produktion (3BWLBA007-P); Beschreibung s. Modul 3BWLBA007 im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre.
2.) Marketing
Prüfung: Marketing (3BWLBA008-P); Beschreibung s. Modul 3BWLBA008 im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre.
3.) Risiko und Finanzierung
| Typ | Veranstaltung | Lage | Prüfung | Prüf.-Nr. |
| Vorlesung | Risiko und Finanzierung (einschließlich Zusatz VWL) |
WiSe | Prüfungsleistung (6 LP) | 3VWLBA015-P1 |
4.) Wirtschaftsgeschichte
| Typ | Veranstaltung | Lage | Prüfung | Prüf.-Nr. |
| Vorlesung & Übung | Historische Grundlagen des Wirtschaftens | WiSe | Prüfungsleistung (3 LP) Studienleistung (3 LP) |
3VWLBA015-P2 3VWLBA015-SL1 |
„Wirtschaftsgeschichte“ kann nicht gleichzeitig als „Spezielle Aspekte der Volkswirtschaftslehre“ und „Spezielle Aspekte der Wirtschaftswissenschaften“ gewählt werden.

