Bachelor-Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
In diesem Bereich stehen Informationen zum Studienaufbau und zur Studienplanung des Bachelorstudiengangs Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht. Sie finden
- Modulhandbücher und Prüfungsordnungen zum Studiengang.
- Studiengangsübersichten und weitere Informationen.
- Wichtige Formulare für Anmeldung zur Abschlussarbeit, Anmeldungen und Abmeldungen von Prüfungen, etc.
- Formulare speziell für den Studiengang Wirtschaftsrecht.
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen.
- Spezielle Regularien und Informationen zu einzelnen Modulen.
Weitere inhaltliche Informationen über die Studiengänge finden Sie auf den Seiten der Fakultät (hier).
Ordnungen und Übersichten
Version 2011
Prüfungsordnungen | Modulhandbücher | Studiengangübersichten |
---|---|---|
Prüfungsordnung (Juni 2012)
Änderungsordnung (Dezember 2013) |
Modulhandbuch | Studiengangsübersicht 2011 |
Die Versionen 2008 und 2011 des Bachelorstudienganges Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht laufen mit dem Wintersemester 2024/2025 aus. Die Bachelorarbeit muss spätestens am 30.11.2024 begonnen werden. Ausnahmeregelungen sind nicht vorgesehen.
Version 2019
Prüfungsordnungen | Studiengangübersichten | Praktikumsordnungen |
---|---|---|
Prüfungsordnung | Studiengangübersicht | Praktikumsordnung |
1. Änderungsordnung | Berichtigung | |
2. Änderungsordnung | ||
3. Änderungsordnung | ||
4. Änderungsordnung |
Antragformular zum Wechsel der Prüfungsordnungsversion (Version 2011 nach Version 2019)
Regularien und Informationen zu ausgewählten Modulen
Anmeldungen zu den rechtswissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2024/2025
Die Anmeldungen zu den nachfolgenden Prüfungen (über unisono -> Mein Studium -> Studienplaner mit Modulbuch) können bis zu den jeweils genannten Terminen erfolgen. Diese Anmeldung zur Prüfung ist zusätzlich zu der Belegungung der Veranstaltung erforderlich. (Bitte beachten Sie hier wie auch sonst den Unterschied zwischen der Belegung der Veranstaltung und der Anmeldung zur Prüfung!)
AG | Studiengang- Version |
Modul | Prüfungsname | Prüfungs-Nr. | Anmeldung |
BGB I | 2011 | Methodik/Arbeitstechnik | Arbeitsgemeinschaft I im Bürgerlichen Recht | 96614 | 14.10.2024-24.01.2025 |
2019 | Arbeitstechnik | Studienleistung 1 | 3DEWRBA002-S1 | 14.10.2024-24.01.2025 | |
BGB II |
2011 | Methodik/Arbeitstechnik | Arbeitsgemeinschaft II im Bürgerlichen Recht | 96616 | — (nur im SoSe) |
2019 | Arbeitstechnik | Studienleistung 2 | 3DEWRBA002-S2 | — (nur im SoSe) | |
ÖR I |
2011 | Grundlagen Öffentliches Wirtschaftsrecht | Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Wirtschaftsrecht | 96665 | — (nur im SoSe) |
2019 | Öffentliches Wirtschaftsrecht I | Öffentliches Wirtschaftsrecht I (Studienleistung) |
3DEWRBA004-S | — (nur im SoSe) | |
ÖR II |
2011 | Öffentliches Wirtschaftsrecht | Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Wirtschaftsrecht II | 96668 | 14.10.2024-24.01.2025 |
2019 | Öffentliches Wirtschaftsrecht II | Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Studienleistung) |
3DEWRBA006-S | 14.10.2024-24.01.2025 |
In unisono ist unter Bemerkungen die wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. der wissenschaftliche Mitarbeiter, die bzw. der die jeweilige Übungsgruppe leitet, eingetragen; als Prüfer ist derjenige Professor eingetragen, dem die Leiterin bzw. Leiter der Gruppe zugeordnet ist. Bitte wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung die „richtige“ AG aus!
Die Anmeldung kann bis zur vorletzten Woche der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen; die Abmeldung ist ebenfalls bis zu diesem Tag möglich.
Anmeldungen zu den Klausuren in den rechtswissenschaftlichen Übungen im Wintersemester 2024/2025
Die Anmeldungen zu den nachfolgenden Prüfungen (über unisono) können bis zu den jeweils genannten Terminen erfolgen. Für eine Teilnahme an den Klausuren ist diese Anmeldung zur Prüfung zusätzlich zu einer eventuellen Belegung der Veranstaltung (ebenfalls über unisono) erforderlich. Die Anmeldung zu den Prüfungen ist ab Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) möglich; eine Abmeldung (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) kann bis 1 Woche vor der jeweiligen ersten Klausur online über unisono erfolgen.
Studiengang | Prüf.-Nr. | Prüfungsname | Prüfer | Anmeldung bis |
Datum der 1. Klausur |
|
WR-LLB-2011/ WR-LLB-2019 |
96655/ 3DEWRBA003-P |
Übung BGB I/ Ziviles Wirtschaftsrecht I: Übung BGB I |
— (nur im SoSe) |
— | — | |
WR-LLB-2011/ WR-LLB-2019 |
96656/ 3DEWRBA005-P |
Übung BGB II/ Ziviles Wirtschaftsrecht II: Übung BGB II |
Fröschle | |||
WR-LLB-2011/ WR-LLB-2019 |
3DEWRBA006-P/ 3DEWRBA006-P |
Übung Öffentliches Wirtschaftsrecht/ Öffentliches Wirtschaftsrecht II: Übung im Öffentlichen Recht |
Schröder | 19.11.2024 | 26.11.2024 | |
WR-LLB-2011/ WR-LLB-2019 |
96635/ 3DEWRBA007-P |
Übung Handels- und Gesellschaftsrecht/ Unternehmensrecht: Übung Handels- und Gesellschaftsrecht |
— (nur im SoSe) |
— | — |
Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Fachvertretern über die genauen Klausurtermine und – räume.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Besonderheiten:
- Die drei Klausuren zu einer Übung in einem Semester bilden gemeinsam einen Prüfungsversuch.
- Daher ist der Rücktritt von einer einzelnen Klausur nicht möglich; der Rücktritt kann nur von der Püfung im Gesamten, d.h. von allen drei Klausuren gemeinsam, erfolgen.
- Ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen ist (online) bis eine Woche vor der ersten Klausur möglich. Liegt ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit) zur ersten Klausur vor, dann ist der Rücktritt unverzüglich (i.d.R. innerhlab von drei Werktagen) nach der ersten Klausur zu erklären; der Grund ist zu belegen (bei Krankheit durch eine ärztliche Bescheinigung).
- Nach der ersten Klausur ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, auch nicht im Falle einer Erkrankung o.ä.
- Ist mindestens eine der beiden Klausuren in der Vorlesungszeit mit „4,0“ oder besser bewertet worden, dann ist das Modul bestanden, und die Modulnote ist die bessere der beiden Klausurnoten. Im Bachelorstudiengang kann die Modulnote in der Nachschreibeklausur (nach separater Anmeldung im Prüfungsamt!) verbessert werden; die Modulnote ist dann – auch wenn die Nachschreibeklausur mit „4,3“ oder schlechter bewertet wurde – die beste der drei Klausurnoten.
- Ist (nach erfolgter Prüfungsanmeldung ohne anschließenden Rücktritt) keine der beiden Klausuren in der Vorlesungszeit mit „4,0“ oder besser bewertet worden, dann ist eine Teilnahme an der Nachschreibeklausur möglich. In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Anmeldung durch die Studierenden; die Anmeldung erfolgt automatisch durch das Prüfungsamt.
- Wird die Nachschreibeklausur mit „4,0“ oder besser bewertet, dann ist das Modul mit der Note der Nachschreibeklausur als Modulnote bestanden.
- Wird auch die Nachschreibeklausur mit „4,3“ oder schlechter bewertet oder erfolgt keine Teilnahme an der Nachschreibeklausur, dann ist die Modulprüfung zum ersten Mal „nicht bestanden“; die Prüfung kann dann in einem späteren Semester EINMAL (wieder mit drei möglichen Klausurteilnahmen) wiederholt werden.
- Die Prüfungsanmeldung gilt für die beiden Klausuren in der Vorlesungszeit sowie im Falle, dass keine der beiden Klausuren bestanden worden ist, für die Nachschreibeklausur in der vorlesungsfreien Zeit. Ist mindestens eine der beiden Klausuren in der Vorlesungszeit bestanden worden, dann muss, falls die Note in der Nachschreibeklausur verbessert werden soll, eine separate Meldung zur Nachschreibeklausur im Prüfungsamt erfolgen.
- Die oben beschrieben Regelungen gelten entsprechend für die rechtswissenschaftlichen Abschlussklausuren mit dem Unterschied, dass an die Stelle der zwei Klausurn während der Vorlesungszeit in den Übungen die (EINE!) Klausur unmittelbar nach Ende der Vorlesungszeit tritt.
Im Bachelorstudiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht erhalten Kandidatinnen und Kandidaten, die eine rechtswissenschaftliche Prüfung bestanden haben, die Gelegenheit, zum Zwecke der Notenverbesserung an der Nachschreibeklausur teilzunehmen, sofern sie sich rechtzeitig (bis 1 Woche vor dem Klausurtermin) beim Prüfungsamt zu dieser Klausur anmelden (Hinweis: Für die Übungen ist die 3. Klausur im Semester die „Nachschreibeklausur“; für die übrigen rechtswissenschaftlichen Klausuren im Bachelor 2011 ist die Klausur der 2. Prüfungsperiode die „Nachschreibeklausur“. Im Bachelor 2019 gibt es außer in den Übungen KEINE Nachschreibeklausuren.) Der Verbesserungsversuch kann nur in der Wiederholungsklausur desjenigen Semesteres unternommen werden, in welchem die Klausur bestanden worden ist.
Zur Notenverbesserung gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Eine Online-Anmeldung zu einer bestandenen Prüfung ist nicht möglich. Falls ein/e Studierende/r zur Notenverbesserungan an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten, dann muss sie/er sich bis 1 Woche vor dem Klausurtermin schriftlich oder per E-Mail (bitte aus Gründen der Datensicherheit hierzu die studentische E-Mail-Adresse (vorname.nachname@student.uni-siegen.de) benutzen) unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer beim Prüfungsamt für die jeweilige Prüfung anzumelden.
- Eine Notenverbesserung tritt nur dann ein, wenn die Modulnote besser ist als die Note der vorherigen Abschlussklausur.
- Es ist lediglich eine Notenverbesserung oder ein Gleichbleiben der Note möglich, nicht aber eine Verschlechterung.
Hinweis: Für den Masterstudiengang ist eine Notenverbesserung einer bestandenen Klausur nicht vorgesehen.
Spezielle Informationen für die Version 2011
- Die Prüfungsordnung für die Version 2011 des Studienganges tritt am 31.03.2025 außer Kraft.
- Nach dem 31.03.2025 können keine Prüfungen mehr abgelegt werden.
- Die Bearbeitung der Bachelorarbeit muss spätestens am 30.11.2024 beginnen; die mündliche Verteidigung (im Falle einer rechtswissenschaftlichen Bachelorarbeit oder einer interdisziplinären Bachelorarbeit mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunk) muss vor dem 31.03.2025 stattfinden.
- Die Prüfungen in den interdisziplinären Wahlpflichtmodulen werden letztmalig im Wintersemester 2022/2023 angeboten.
Die Veranstaltung „Juristische Arbeitstechnik, Datenbanknutzung, Präsentationstechnik“ wird nicht mehr angeboten. Der zugehörige Leistungsnachweis wird auf Antrag erlassen. Der entsprechende (formlose) Antrag ist im Prüfungsamt abzugeben.
Der Leistungsnachweis „Einführung in die Rechtswissenschaft“ (nicht zu verwechseln mit dem Modul „Einführung/Methodik“ in der Version 2019!) wird auf Antrag erlassen. Der entsprechende (formlose) Antrag ist im Prüfungsamt abzugeben.
Modulprüfung Buchführung und Abschluss (Studiengangversion 2011)
Studierende nach der Version 2011 können, soweit sie das Modul 11: Buchführung und Abschluss ihrer Prüfungsordnung noch nicht erfolgreich absolviert haben, alternativ auch die Prüfung im Modul 3DEWRBA021 „Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen“ ablegen. Falls diese Möglichkeit wahrgenommen werden soll, dann ist bis zum 15.12.2019 eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss, adressiert an das Prüfungsamt Fakultät III, abzugeben; die Erklärung gilt als Anmeldung zur Prüfung. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
Studierende, die in der Version 2019 eingeschrieben sind, können die Prüfung im Modul 3DEWRBA021 „Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen“ nicht durch die Prüfung im Modul 11 des Bachelor DEWR 2011 ersetzen.
Wechsel des interdisziplinären Wahlpflichtmoduls (Studiengangversion 2011)
Der Wechsel des interdisziplinären Wahlpflichtmoduls ist einmalig möglich. Der Wechsel kann nur erfolgen, wenn die Prüfungsleistung im zunächst gewählten Wahlpflichtfachmodul zum ersten Mal nicht bestanden wurde. Der nicht bestandene Prüfungsversuch wird nicht als Fehlversuch angerechnet. Der Wechsel ist schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss, adressiert an das Prüfungsamt Fakultät III, zu erklären. Die Erklärung muss in dem Semester, welches auf den nicht bestandenen Prüfungsversuch folgt, abgegeben werden, und zwar, da die interdisziplinären Wahlpflichtmodule jeweils im WS angeboten und geprüft werden, bis zum 31.5. eines jeden Jahres.
Abweichend von der oben genannten Frist kann im Falle, dass die Prüfung im interdisziplinäre Wahlpflichtmodul im WiSe 18/19 oder früher erstmalig nicht bestanden und danach nicht wiederholt wurde, der Wechsel bis zum 29.11.19 beantragt werden.
Formulare
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