Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen, um die Note zu verbessern?
Eine bestandene Prüfung kann in der Regel nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Ausnahmen:
- rechtswissenschaftliche Klausuren im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht sowie im Masterstudiengang die Übung im Wettbewerbsrecht: Hier darf im Nachschreibetermin eine vorher im selben Semester bestandene Klausur zur Notenverbesserung wiederholt werden.
- rechtswissenschaftlichen Seminare im Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsrecht: Hier können mehrere Seminare absolviert werden, wobei die beste Note zählt.
- Masterstudiengänge HCI und Plurale Ökonomik: In diesen Studiengängen darf unter bestimmtren Voraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) EINE Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden.