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23. November 2018

Gilt die Abgabe eines Plagiats als Täuschungsversuch?

Ja, ein Plagiat (die Übernahme fremder Texte, Bilder, Ideen etc. ohne Quellenangabe) gilt als Täuschungsversuch.

Im Falle eines Täuschungsversuches (dies gilt für Abschlussarbeiten, andere Hausarbeiten und Klausuren) wird die Prüfung mit der Note 5,0 gewertet. Ein Täuschungsversuch kann weitere Folgen haben, wie z.B. die Exmatrikulation oder eine Geldstrafe.