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23. November 2018

Muss ich während der Erstellung der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit eingeschrieben sein?

Ja, Sie müssen (mindestens) bis zur Abgabe der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit immatrikuliert bleiben. In dieser Zeit sind Sie weiter als Studierender krankenversichert und können ggf. Kindergeld und Bafög beziehen.

Generell müssen Sie am Tag der letzten Prüfungsleistung (im Falle der Abschlussarbeit zählt der Abgabetag als Prüfungsdatum) eingeschrieben sein, andernfalls können das Zeugnis und die Urkunde nicht erstellt werden; der Tag der letzten Prüfungsleistung gilt als Tag des Abschlusses des Studiums. Fällt der Abschluss des Studiums in den ersten Monat des neuen Semesters, dann erstattet das Studierendensekretariat auf Antrag den Großteil des Semesterbeitrages zurück.