..
 

23. November 2018

WANN kann ich mich zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren anmelden?

Wenn das Prüfungsamt die entsprechenden Datensätze freigeschaltet hat, können Sie in Ihrem Konto unter der Prüfung einen Anmeldebutton sehen. Nach einem Klick auf den Anmeldebutton wird der Anmeldezeitraum angezeigt; die Anmeldung ist erst ab Beginn der Anmeldefrist möglich.

Die Anmeldung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen der vorlesungsfreien Zeit erfolgt grundsätzlich ab Anfang Juni (Sommersemester) bzw. Anfang Januar (Wintersemester) bis eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin; bei mündlichen Prüfungen endet die Anmeldung in der Regel mit der Vorlesungszeit.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen (z.B. rechtswissenschaftliche Übungen, semesterbegleitende Prüfungen) die Prüfung oder ein Teil der Prüfung bereits während der Vorlesungszeit stattfindet; dann erfolgt die Anmeldung zu Beginn oder während der Vorlesungszeit.

Die Anmeldung zu den betriebs- und volkswirtschaftlichen Seminaren erfolgt bereits im Vorsemester; die Anmeldung zu den rechtswissenschaftlichen Seminaren erfolgt zu Beginn des Semesters der Seminarveranstaltung.