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23. November 2018

Was ist während der Klausureinsicht erlaubt?

Sie dürfen zur Einsicht Ihr Smartphone mit sich führen und Seiten aus der korrigierten Klausur abfotographieren. Sie dürfen auch ein Taschenrechner mitbringen, um die Punktezählung zu überprüfen. Alle anderen Gegenstände müssen Sie – ähnlich wie in einer Klausur – vor Beginn der Einsichtnahme an den Seitenwänden oder auf eventuellen freien Tischen ablegen.
Sie dürfen insbesondere keine Schreibstifte an dem Platz, an dem sich Ihre Klausuren befinden, mit sich führen. Alle Gegenstände, die es ermöglichen könnten, etwas in der Klausur zu ändern, zu streichen, etc. sind unzulässig. Das Mitführen solcher Gegenstände könnte als Täuschungsversuch gewertet werden.