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23. November 2018

Was muss ich zur Klausur mitbringen?

Sie müssen zur Klausur auf jeden Fall zur Identitätskontrolle einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie Ihren Studierendenausweis mitbringen. In aller Regel benötigen Sie weiterhin Schreibwerkzeug. Dagegen wird das Papier, auf das Sie die Klausurlösung schreiben, vom Prüfungsamt gestellt und vor Beginn der Klausur ausgeteilt. Es ist nicht gestattet, eigenes Schreibpapier  mitzubringen, auch nicht als Konzeptpapier (Konzeptpapier wird auch gestellt); die Verwendung von eigenem Schreibpapier könnte als Täuschungsversuch aufgefasst werden. Getränke und Snacks wie Schoko- oder Müsliriegel in begrenztem Umfang werden geduldet.

Welche Hilfsmittel (z.B. Taschenrechner, Gesetzestexte) in einer bestimmten Klausur zugelassen sind, legt der jeweilige Prüfer fest. Bitte informieren Sie sich vor der Klausur beim Prüfer über die genauen Bedingungen (z.B. ob ein bestimmter Taschenrechner mit einem großen Funktionsumfang zugelassen ist; ob, und falls ja in welcher Form, Markierungen in Gesetzestexten erlaubt sind) . Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels wird grundsätzlich als ein Täuschungsversuch angesehen; die Klausur gilt dann als mit der Note 5,0 bewertet.