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23. November 2018

Was passiert, wenn ich trotz Anmeldung zu einer Prüfung unentschuldigt fehle?

Wenn Sie, ohne dass Sie einen sogenannten „triftigen Grund“ haben, nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, dann gilt die Prüfung als mit der Note 5,0 (wegen Nichterscheinen) bewertet. Falls ein triftiger Grund vorliegt, so ist dieser unverzüglich dem Prüfungsamt anzuzeigen und zu belegen.
Insbesondere gilt eine Erkrankung als ein „triftiger Grund“. Bitte beachten Sie die Hinweise des Prüfungsamtes zum Vorgehen im Falle einer Erkrankung.