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23. November 2018

Wie gehe ich vor, wenn ich vor der Prüfung krank werde?

Tritt die Erkrankung bis 7 Tage vor der Prüfung auf, dann ist ein „einfacher“ Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich, indem Sie sich einfach über unisono von der Prüfung wieder abmelden.

Falls die Erkrankung später eintritt, dann müssen Sie unverzüglich (s.u.) einen Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit stellen; das Formular finden Sie unter den allgemeinen Formularen, nachdem Sie in der Studiengangübersicht Ihren Studiengang gewählt haben. Die Erkrankung muss durch eine beiliegende ärztliche Bescheinigung bestätigt werden.

Der Antrag gilt generell als „unverzüglich“ gestellt, wenn er spätestens am dritten Werktag nach der Prüfung im Prüfungsamt abgegeben oder in das Postfach des Prüfungsamtes eingeworfen oder bei der Post aufgegeben wurde. Bei einem späteren Antrag muss (ggf. mit Hilfe einer weiteren ärztlichen Bescheinigung) begründet werden, warum der Antrag nicht früher gestellt werden konnte. Erfolgt die Antragstellung nicht unverzüglich, dann gilt die Klausur als mit der Note „5,0“ bewertet.

Wird der Rücktrittsantrag akzeptiert, dann trägt das Prüfungsamt in Ihrem Konto unter der Prüfung einen Rücktritt ein. Den Rücktritt können Sie dann unter Ihren „Belegungen und Anmeldungen“ sehen.