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23. November 2018

Wie oft darf ich eine nicht-bestandene Prüfung wiederholen?

Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten für nicht-bestandene Prüfungen ist in der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang festgelegt.

  • Benotete Klausuren bzw. mündliche Prüfungen dürfen in den meisten Fällen zweimal wiederholt werden (d.h. Sie haben insgesamt drei Versuche). Die rechtswissenschaftlichen Prüfungen in den rechtswissenschaftlichen Studiengängen dürfen aber nur einmal wiederholt werden, wobei allerdings die Teilnahme an der Nachschreibeklausur nicht als eigener Versuch zählt.
  • Seminarprüfungen dürfen je nach Studiengang ein- oder zweimal wiederholt werden.
  • Die Bachelor- und die Masterarbeit dürfen nur einmal wiederholt werden.
  • Unbenotete Studienleistungen dürfen beliebig oft wiederholt werden.

Falls eine Prüfung in der letzten Wiederholungsmöglichkeit nicht bestanden wird, dann ist die Bachelor- bzw. Masterprüfung insgesamt und damit das Studium „endgültig nicht bestanden“.