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23. November 2018

Wofür ist das Prüfungsamt zuständig?

Das Prüfungsamt der Fakultät III ist für die Studierenden in den hier genannten Studiengängen zuständig. Studierende in anderen Studiengängen nehmen zwar häufig an Klausuren teil, die von uns organisiert werden; trotzdem müssen sich diese Studierenden bei Fragen und Problemen in der Regel – abgesehen von rein organisatorischen Fragen zu den Klausuren – an das für ihren jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsamt wenden.

Wir erfassen und verwalten die Prüfungen, die Sie in ihrem Studium erbringen müssen. Insbesondere sind wir zuständig für:

  • Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterprüfung (Studierende müssen zu Beginn des Studiums einen Antrag auf Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung stellen)
  • Organisation der Prüfungsanmeldung (Anlegen von Prüfungsdatensätzen, sodass sich Studierende online zu Prüfungen anmelden können; Entgegennahme von Prüfungsanmeldungen, die nicht online angemeldet werden können)
  • Durchführung der Klausuren (Festlegung von Klausurterminen und Räumen; auch im Falle von Krankheit ist das Prüfungsamt der Ansprechpartner)
  • Erfassung der Prüfungsergebnisse
  • Bachelor- und Masterarbeiten (Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit sowie die Erfassung der Note erfolgt beim Prüfungsamt )
  • Anrechnungen (Erlass von vergleichbaren Prüfungen, die in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen abgelegt wurden)
  • Erfassung von Praktika

Beachten Sie, dass das Prüfungsamt im Wesentlichen für organisatorische Fragen zuständig ist, nicht aber für fachlich-inhaltliche Fragen. Z.B.:

  • bewertet das Prüfungsamt keine Prüfungen, sondern erfasst nur die Ergebnisse; die Benotung erfolgt durch die Prüfer
  • entscheidet das Prüfungsamt nicht, ob ein Praktikum anerkannt wird; darüber entscheidet der zuständige Modulverantwortliche
  • entscheidet das Prüfungsamt nicht darüber, ob eine Prüfung angerechnet werden kann; darüber entscheidet der zuständige Prüfer.

Weitere Leistungen des Prüfungsamtes

  • Erstellung der Dokumente nach Abschluss des Studiums (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement)
  • Organisation der Bewerbungen für Masterstudiengänge (AAT, CRM, MM, SME, WInf)
  • Überprüfung der Qualifikation von Bewerbern ohne Allgemeine Hochschulreife